Ein bisschen Freiheit für die Kubaner
Verfassungsreform sieht Privatbesitz vor.
Kuba
erneuert sich: Das Parlament in Havanna hat den Entwurf einer Verfassungsreform angenommen, in dem das bisherige Staatsziel, eine „kommunistische Gesellschaft zu schaffen“, gestrichen wird. Erstmals kommt dafür der Begriff Privatbesitz vor. Privatbesitz soll legalisiert werden, wenn auch in begrenztemrahmen. Dieverfassungsreform kommt knapp zwei Jahre nach dem Tod von Revolutionsführer Fidel Castro. Unter seinem Bruder und Nachfolger Raúl Castro hatte sich Kuba wirtschaftlich und den USA gegenüber vorsichtig geöffnet.
Nun soll diese Entwicklung in der Verfassung verankert werden.
Die Reform sieht weitere Änderungen vor, die den Alltag verändern könnten: Ausländische Investitionen werden als wichtige Faktoren für das Wirtschaftswachstum anerkannt. In der Justiz wird das Prinzip der Unschuldsvermutung verankert. Zudem wird der Weg für die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern frei gemacht.
Auch wenn die Änderungen beachtlich sind: Machtpolitisch soll sich wenig ändern: Die Kommunistische Partei Kubas bleibt den Plänen zufolge die einzige legale Partei des Karibikstaats. Experten sehen die Reform als Versuch der alten Kader, mehr Wirtschaftswachstum zu generieren und dadurch ihre Position abzusichern. Nun sollen die Bürger die Reformen diskutieren. Anschließend wird es einen Volksentscheid geben.
Bringen die Änderungen nun eine Abkehr vom Sozialismus und einen Systemwechsel? Eher nicht. Kuba wird in dem Entwurf weiter als „sozialistischer Rechtsstaat“beschrieben. Der jetzige Staatschef Miguel Díaz-canel hat sich klar positioniert: In Kuba werde es keinen Kapitalismus geben „und auch keine Zugeständnisse an diejenigen, die schon auf 1000 verschiedene Arten und Weisen versucht haben, uns von unseren historischen Werten der Revolution zu distanzieren“. Auch auf Grundrechte wie die Presse- oder Versammlungsfreiheit müssen die Kubaner noch warten. Staatschef Díaz-canel