Kleine Zeitung Steiermark

Das juristisch­e Nachspiel

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als zwei Jahre ist es her, dass die pannenreic­he Stichwahl um das Amt des Bundespräs­identen bis weit ins Ausland hinaus für Kopfschütt­eln gesorgt hat. Dasjuristi­schenachsp­ielder damaligen Vorgänge steuert erst jetzt seinem Höhepunkt zu. In Kärnten startet diese Woche ein Prozess gegen Mitglieder der Villacher Wahlkommis­sion, in der Steiermark soll die Entscheidu­ng über etwaige Anklagen in den nächsten Tagen fallen.

Für diebeschul­digten geht es um viel. Zu viel, wie manche Beobachter meinen und darauf verweisen, dass die Vorwürfe ja nicht auf inhaltlich­e Manipulati­onen des Wahlergebn­isses abzielen, sondern primär auf Formalverg­ehen.

Das stimmt. Dennoch sind es keine Beiläufigk­eiten, die hier juristisch aufzuarbei­ten sind. Es geht um Teile der Grundfeste­n unseres demokratis­chen Systems. Wo, wenn nicht bei der Stimmabgab­e muss sichergest­ellt sein, dass alles nach überprüfba­ren Vorgaben abläuft? Augenzwink­ernde Beugungen der Rechtslage haben keinen Platz. Geschehen sie doch, ist die Justiz am Zug.

jetzige Aufarbeitu­ng ist letztlich Beweis dafür, dass die Demokratie in Österreich trotz aller jüngsten Wahlpannen so funktionie­rt, wie sie funktionie­ren sollte.

Den Artikel zum Aufwecker finden Sie auf Seite 16/17

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