Das juristische Nachspiel
als zwei Jahre ist es her, dass die pannenreiche Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten bis weit ins Ausland hinaus für Kopfschütteln gesorgt hat. Dasjuristischenachspielder damaligen Vorgänge steuert erst jetzt seinem Höhepunkt zu. In Kärnten startet diese Woche ein Prozess gegen Mitglieder der Villacher Wahlkommission, in der Steiermark soll die Entscheidung über etwaige Anklagen in den nächsten Tagen fallen.
Für diebeschuldigten geht es um viel. Zu viel, wie manche Beobachter meinen und darauf verweisen, dass die Vorwürfe ja nicht auf inhaltliche Manipulationen des Wahlergebnisses abzielen, sondern primär auf Formalvergehen.
Das stimmt. Dennoch sind es keine Beiläufigkeiten, die hier juristisch aufzuarbeiten sind. Es geht um Teile der Grundfesten unseres demokratischen Systems. Wo, wenn nicht bei der Stimmabgabe muss sichergestellt sein, dass alles nach überprüfbaren Vorgaben abläuft? Augenzwinkernde Beugungen der Rechtslage haben keinen Platz. Geschehen sie doch, ist die Justiz am Zug.
jetzige Aufarbeitung ist letztlich Beweis dafür, dass die Demokratie in Österreich trotz aller jüngsten Wahlpannen so funktioniert, wie sie funktionieren sollte.
Den Artikel zum Aufwecker finden Sie auf Seite 16/17