Entscheidung über Anklage steht bevor
Wegen der Hofburgwahl-affäre müssen in Villach zehn Beisitzer vor Gericht. Ob auch Steirer angeklagt werden, steht in wenigen Tagen fest.
In den nächsten Tagen dürfte die Entscheidung fallen, ob sich 70 Steirerwegen derunregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefstimmen zur Bundespräsidentenwahl vor Gericht verantworten müssen. Ein fertiggestellter Vorhabensbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft liegt im Justizministerium auf. Imvisier der Justiz stehen Behördenleiter, Wahlhelfer und Wahlbeisitzer aus den drei steirischen Bezirken Südoststeiermark, GrazUmgebung, Leibnitz. Die Vorwürfe reichen vom Verdacht der falschen Beurkundung über Missbrauch der Amtsgewalt, Fälschung von Beweismittel bis hin zu Amtsanmaßung.
Ob die 70 Personen auf der Anklagebank Platz nehmen müssen, ist unklar. Weder die Korruptionsstaatsanwaltschaft noch das Justizministerium wollten sich dazu gestern äußern. In jedem Fall schwinden die Chancen der Betroffenen, dass sie mit einem blauen Auge davonkommen und die gesetzeswidrigen Methoden kein juristisches Nachspiel haben.
Denn am Donnerstag beginnt in Villach bereits der erste Prozess wegen der bekannten Tricksereien bei der Stichwahl. Dort müssen sich Bürgermeister Günther Albel sowie neun Mitglieder der Bezirkswahlbehörde vor Gericht verantworten. Ähnlich wie invillachwurden auch in den drei steirischen Bezirken die Wahlkuverts vorzeitig aufgeschlitzt, vorzeitig ausgezählt – und das noch in Abwesenheit eines Teils oder aller gesetzlich vorgesehenen Beisitzer. In 20 österrei- Bürgermeister Günther Albel und
chischen Bezirken hatte der Verfassungsgerichtshof Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung festgestellt – und das zum Anlass genommen, um eine Wiederholung anzusetzen.
In Villach hatte man bereits drei Tage vor dem Wahlsonntag die Wahlkarten geschlitzt und die darin befindlichen Wahlkuverts entnommen. Am Tag nach der Wahl waren alle