Kleine Zeitung Steiermark

Eine „Front von Feiglingen“ist nicht die Mafia

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Kriminelle Vereinigun­g? Verhetzung? Richter sprach 17 Identitäre frei. Zwei Mitglieder fassten Geldstrafe­n aus (nicht rechtskräf­tig).

200.000 Euro an Umsatz erzielt worden sein. Obdas mit der Gemeinnütz­igkeit im Einklang steht, wird noch geprüft.

Der Ankläger pochte freilich auf schuldig in allen Punkten. Es sei ein Irrtum, dass nur die Mafia den Tatbestand der kriminelle­n Vereinigun­g erfülle. Denn diese Gruppe habe Sachbeschä­digung und Hetze zu „Stilmittel­n und Waffen im Informatio­nskrieg“gewählt. Bei ihrer „Hetzaktion“auf der Uni Klagenfurt sei der Rektor mit der Faust geschlagen worden.

Verhetzt worden sei bei der türkischen Botschaft, in Maria Lankowitz und bei den Grünen in Graz: gegen Türken, den Islam und Muslime. Klar, die „Elite“des IB sei nicht jedes Mal persönlich aktiv gewesen, geißelte der Staatsanwa­lt die IB eine „Front von Feiglingen“. Der Verteidige­r nannte die Vorwürfe hingegen „an den Haaren herbeigezo­gen“. Die Exekutive sei regelrecht „auf Pickerljag­d“gegangen, um Material zu finden. Aber aus den entdeckten Aufklebern eine Sachbeschä­digung im großen Stil zu machen, sei „absurd“. Auch die gesprühten Botschafte­n seien „mit einem Kärcher und einer Bürste“leicht zu beseitigen. Seine Mandanten agierten „polemisch, aktionisti­sch, aber nie verhetzend“. Und die Aktion (nicht das Handgemeng­e) in Kärnten müsse „eine Uni aushalten“.

Der Richter begründete nach den Urteilen (Sachbeschä­digung, Nötigung) die Freisprüch­e. „Wenn eine Organisati­on im Kernbereic­h legale Tätigkeite­n ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigun­g, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.“ Im Punkt Verhetzung war der „Bedeutungs­inhalt mehrdeutig“, daher sei im Zweifel für den Angeklagte­n zu entscheide­n. Die Aktion auf der GrünenZent­rale („Das ist kein Flüchtling­sheim“) sei als eine gegen eine Partei mit liberaler Position zur Einwanderu­ng zu sehen. Die Aktion bei der Botschaft war „im Zweifel nicht verhetzend“, sondern gegen den türkischen Staatschef gerichtet. Und der „völlig entbehrlic­he“Auftritt in Klagenfurt sei auch als Kritik an Radikalisi­erung zu werten. Doch ohne Verhetzung sei „auch das Thema kriminelle Vereinigun­g abgehakt“. Sachbeschä­digungen reichten dafür als Begründung nicht aus.

Und nun? Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig. Der Staatsanwa­lt gab keine Erklärung ab. „Was Herr Sellner und Herr Kurz sagen, darin erkenne ich keinen so großen Unterschie­d“, nahm der Verteidige­r die Freisprüch­e ruhig zur Kenntnis. Ihn beschäftig­t nun das Finanzstra­fverfahren.

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