Eine „Front von Feiglingen“ist nicht die Mafia
Kriminelle Vereinigung? Verhetzung? Richter sprach 17 Identitäre frei. Zwei Mitglieder fassten Geldstrafen aus (nicht rechtskräftig).
200.000 Euro an Umsatz erzielt worden sein. Obdas mit der Gemeinnützigkeit im Einklang steht, wird noch geprüft.
Der Ankläger pochte freilich auf schuldig in allen Punkten. Es sei ein Irrtum, dass nur die Mafia den Tatbestand der kriminellen Vereinigung erfülle. Denn diese Gruppe habe Sachbeschädigung und Hetze zu „Stilmitteln und Waffen im Informationskrieg“gewählt. Bei ihrer „Hetzaktion“auf der Uni Klagenfurt sei der Rektor mit der Faust geschlagen worden.
Verhetzt worden sei bei der türkischen Botschaft, in Maria Lankowitz und bei den Grünen in Graz: gegen Türken, den Islam und Muslime. Klar, die „Elite“des IB sei nicht jedes Mal persönlich aktiv gewesen, geißelte der Staatsanwalt die IB eine „Front von Feiglingen“. Der Verteidiger nannte die Vorwürfe hingegen „an den Haaren herbeigezogen“. Die Exekutive sei regelrecht „auf Pickerljagd“gegangen, um Material zu finden. Aber aus den entdeckten Aufklebern eine Sachbeschädigung im großen Stil zu machen, sei „absurd“. Auch die gesprühten Botschaften seien „mit einem Kärcher und einer Bürste“leicht zu beseitigen. Seine Mandanten agierten „polemisch, aktionistisch, aber nie verhetzend“. Und die Aktion (nicht das Handgemenge) in Kärnten müsse „eine Uni aushalten“.
Der Richter begründete nach den Urteilen (Sachbeschädigung, Nötigung) die Freisprüche. „Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.“ Im Punkt Verhetzung war der „Bedeutungsinhalt mehrdeutig“, daher sei im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Die Aktion auf der GrünenZentrale („Das ist kein Flüchtlingsheim“) sei als eine gegen eine Partei mit liberaler Position zur Einwanderung zu sehen. Die Aktion bei der Botschaft war „im Zweifel nicht verhetzend“, sondern gegen den türkischen Staatschef gerichtet. Und der „völlig entbehrliche“Auftritt in Klagenfurt sei auch als Kritik an Radikalisierung zu werten. Doch ohne Verhetzung sei „auch das Thema kriminelle Vereinigung abgehakt“. Sachbeschädigungen reichten dafür als Begründung nicht aus.
Und nun? Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. „Was Herr Sellner und Herr Kurz sagen, darin erkenne ich keinen so großen Unterschied“, nahm der Verteidiger die Freisprüche ruhig zur Kenntnis. Ihn beschäftigt nun das Finanzstrafverfahren.