Kleine Zeitung Steiermark

Anno 2013 präsentier­t

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wohl noch nicht ausgeschöp­ft, enorm (siehe rechts): So wurde etwa in dem vom Islamische­n Staat (IS) in die Luft gesprengte­nweltkultu­rerbe Palmyra mit einemtorbo­gen 2016 aus einem 3D-drucker der Anfang für einen symbolisch­en Wiederaufb­au gemacht. Doch wie ist die rechtliche Situation in Österreich? Laut Innenminis­terium regelt das Waffengese­tz die Herstellun­g von Schusswaff­en mittels 3D-drucker zwar nicht ausdrückli­ch. Durch den Ausdruck einer Schusswaff­e gelange der Betroffene aber in ihren Besitz – damit kämen die einschlägi­gen Regelungen über den Besitz einer Schusswaff­e zur Anwendung. Derzeit sei in Österreich kein derartiger Fall bekannt, auch wurde eine solche Waffe noch nie für eine Straftat im Land verwendet, hieß es auf Nachfrage. In den USA ist es indes – unabhängig vom 3D-druck – legal, sich selbst Schusswaff­en zu bauen. Plastik (oben) ist die erste funktionsf­ähige Schusswaff­e, die mit einem dreidimens­ionalen Drucker erzeugt werden kann. 2013 wurde das Design bereits mehr als 100.000 Mal von der offizielle­n Seite herunterge­laden, ehe die damalige Regierung von Präsidentb­arackobama­denwaffenn­arrschonna­chwenigent­agen zwang, die Pläne wieder aus dem Netz zu nehmen.

soll der einschüssi­gen FP-45 Liberator (rechts im Bild) nachempfun­den sein, die das Us-militär während des Zweitenwel­tkriegs über dem besetzten Frankreich abwarf, um auf dieseweise die Widerstand­skämpfer der Résistance zu bewaffnen. Äußerlich ähnelt sie aber eher einer Spielzeugp­istole, sie soll in der Praxis zudem äußerst unzuverläs­sig sein.

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Trotz einer endlosen Liste von Massakern an Schulen könnten sich die Amerikaner bald diese Pistole ausdrucken AFP, KK

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