Einbürgerungen abseits der
Seit 2016 hat die Regierung veröffentlicht, wenn jemand besonderer Verdienste wegen eingebürgert wird. Das Innenministerium stellt das ab sofort ab.
Es war ein kleines Zugeständnis staatlicher Transparenz. Während die weitgehende Abschaffung des Amtsgeheimnisses seit Jahren amwiderstand der Parteien scheitert, hatte die Regierung Kern begonnen, immerhin ihr eigenes Handeln ein Stück weit offenzulegen.
2016 einigten sich die Regierungskoordinatoren, Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) undwirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP), darauf, Ministerratsvorträge und -protokolle im Anschluss an die wöchentliche Regierungssitzung online zu veröffentlichen. Wenn ein Minister eine Vorlage geheim halten wollte – das waren bis dahin pro forma alle –, musste er dafür Gründe vorbringen, militärische Geheimnisse zum Beispiel oder wirtschaftliche Nachteile, die durch Veröffentlichung entstünden.
Veröffentlicht wurden auf diese Art auch Regierungsbeschlüsse, Prominenten „im besonderen Interesse der Republik“die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen. Das geht nach der Bestimmung des § 10 Absatz 6 im Staatsbürger- schaftsgesetz nämlich auch dann, wenn die normalen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht vorliegen, etwa Deutschkenntnisse oder die Mindestaufenthaltsdauer im Land (siehe Kasten).
Wenn ein Bundesland – formell sind die Länder für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zuständig – beim Innenministerium beantragt, dass jemand wegen besonderer Verdienste Österreicher werden soll, muss die Bundesregierung entscheiden, ob diese Ausnahme zum Tragen kommt. Infrage kommen einer Richtlinie von 2014 folgend Wissenschaftler, Künstler, Sportler – aber auch Wirtschaftstreibende, etwa wenn sie in Österreich Arbeitsplätze schaffen.
Das ist tatsächlich eine Ausnahme: Zwischen 2006 und 2017 wurden auf diese Weise knapp mehr als 300 Menschen Österreicher, während im selben Zeitraum mehr als 118.000 regulär eingebürgert wurden.
Allerdings stehen solche Fälle unter besonderer Beachtung – einerseits, weil die Kriterien sehr niedrig sind: Als die russische Sopranistin Anna Netrebko 2006 so auch zur Österreicherin wurde, konnte sie nur brüchig Deutsch und war ihrer Termine wegen nicht durchgehend in Österreich. Anderer- seits schwingt gerade bei Wirtschaftstreibenden immer der Hautgout der Korruption mit. Unvergessen etwa der damalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch, der einem russischen Investor als „part of the game“die Staatsbürgerschaft versprach, wenn dieser in Kärnten investierte – und das mit einer Parteispende für das BZÖ verknüpfte.
Sommerpause wird der Ministerrat jedenfalls wieder über solche Sonder-einbürgerungen entscheiden. Anders als unter der Regierung Kern,