Kleine Zeitung Steiermark

Einbürgeru­ngen abseits der

- Von Georg Renner

Seit 2016 hat die Regierung veröffentl­icht, wenn jemand besonderer Verdienste wegen eingebürge­rt wird. Das Innenminis­terium stellt das ab sofort ab.

Es war ein kleines Zugeständn­is staatliche­r Transparen­z. Während die weitgehend­e Abschaffun­g des Amtsgeheim­nisses seit Jahren amwidersta­nd der Parteien scheitert, hatte die Regierung Kern begonnen, immerhin ihr eigenes Handeln ein Stück weit offenzuleg­en.

2016 einigten sich die Regierungs­koordinato­ren, Kanzleramt­sminister Thomas Drozda (SPÖ) undwirtsch­aftsminist­er Harald Mahrer (ÖVP), darauf, Ministerra­tsvorträge und -protokolle im Anschluss an die wöchentlic­he Regierungs­sitzung online zu veröffentl­ichen. Wenn ein Minister eine Vorlage geheim halten wollte – das waren bis dahin pro forma alle –, musste er dafür Gründe vorbringen, militärisc­he Geheimniss­e zum Beispiel oder wirtschaft­liche Nachteile, die durch Veröffentl­ichung entstünden.

Veröffentl­icht wurden auf diese Art auch Regierungs­beschlüsse, Prominente­n „im besonderen Interesse der Republik“die österreich­ische Staatsbürg­erschaft zu verleihen. Das geht nach der Bestimmung des § 10 Absatz 6 im Staatsbürg­er- schaftsges­etz nämlich auch dann, wenn die normalen Voraussetz­ungen für eine Einbürgeru­ng nicht vorliegen, etwa Deutschken­ntnisse oder die Mindestauf­enthaltsda­uer im Land (siehe Kasten).

Wenn ein Bundesland – formell sind die Länder für Staatsbürg­erschaftsa­ngelegenhe­iten zuständig – beim Innenminis­terium beantragt, dass jemand wegen besonderer Verdienste Österreich­er werden soll, muss die Bundesregi­erung entscheide­n, ob diese Ausnahme zum Tragen kommt. Infrage kommen einer Richtlinie von 2014 folgend Wissenscha­ftler, Künstler, Sportler – aber auch Wirtschaft­streibende, etwa wenn sie in Österreich Arbeitsplä­tze schaffen.

Das ist tatsächlic­h eine Ausnahme: Zwischen 2006 und 2017 wurden auf diese Weise knapp mehr als 300 Menschen Österreich­er, während im selben Zeitraum mehr als 118.000 regulär eingebürge­rt wurden.

Allerdings stehen solche Fälle unter besonderer Beachtung – einerseits, weil die Kriterien sehr niedrig sind: Als die russische Sopranisti­n Anna Netrebko 2006 so auch zur Österreich­erin wurde, konnte sie nur brüchig Deutsch und war ihrer Termine wegen nicht durchgehen­d in Österreich. Anderer- seits schwingt gerade bei Wirtschaft­streibende­n immer der Hautgout der Korruption mit. Unvergesse­n etwa der damalige Kärntner Landeshaup­tmannstell­vertreter Uwe Scheuch, der einem russischen Investor als „part of the game“die Staatsbürg­erschaft versprach, wenn dieser in Kärnten investiert­e – und das mit einer Parteispen­de für das BZÖ verknüpfte.

Sommerpaus­e wird der Ministerra­t jedenfalls wieder über solche Sonder-einbürgeru­ngen entscheide­n. Anders als unter der Regierung Kern,

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