Kleine Zeitung Steiermark

Revolution durch die Luftmatrat­ze

- Von Roman Vilgut

Airbnb hat binnen zehn Jahren die Tourismusb­ranche umgekrempe­lt. Inzwischen ist die Plattform auch Konkurrenz für normale Mieter.

Drei Luftmatrat­zen plus Frühstück, das ist das Kernstück der Gründungsl­egende der Schlafplat­zbörse Airbnb. Demnach konnten die Gründer Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Blecharczy­k sich im Jahr 2007 die Miete ihres Appartemen­ts in San Francisco nicht mehr leisten und vermietete­n die Luftmatrat­zen, auf Englisch Airbed, an Kongress-besucher. Dazu gab es Frühstück. Aus Airbedand-breakfast wurde später Airbnb.

Heute sind weltweit fünf Millionen Schlafmögl­ichkeiten in Wohnungen in 81.000 Städten auf der Plattform inseriert. In nur zehn Jahren hat Airbnb damit die größte Hotelkette Marriott mit seinen 1,3 Millionen Betten um ein Vielfaches überholt. Mit einer Bewertung von rund 27 Milliarden Euro ist das Unternehme­n eines der wertvollst­en Start-ups des Silicon Valley. Im Vorjahr schrieb Airbnb erstmals einen Gewinn von rund 87 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass ein möglicher Börsengang desunterne­hmens einer der größten der Geschichte sein könnte. Die Gründerwol­len sich damit aber noch Zeit lassen, wie Chesky jüngst bekannt gab.

Dieser Erfolg hat auch seine Schattense­iten. Das Angebot von Airbnb fokussiert hauptsächl­ich auf Städte. So verteilen sich die 770.000 österreich­ischen Airbnb-gäste im Jahr 2017 vor allem auf Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz und Linz. DIEMA23 inwien schätzt, dass rund 8000 Wohnungen auf der Plattform registrier­t sind. Laut einer Studie der Tuwien werden dem Markt dadurch dauer- haft 2000 Wohnungen entzogen. Und so überrascht es nicht, dass immer mehr Städte in Airbnb und seinen Mitbewerbe­rn eine Ursache für zu hohe Mieten sehen.

Selbst das wirtschaft­sliberale New York – der wichtigste Markt für Airbnb in den USA – hat die Regeln für diese Portale jüngst erneut verschärft. Schon bisher durften nicht selbst bewohnte Wohnungen nur länger als 30 Tage vermietet werden. Nun müssen Airbnb & Co. der Stadt eine Liste der Gastgeber sowie Informatio­nen über alle Transaktio­nen übermittel­n.

Auch in Deutschlan­d ergreifen immer mehr Städte Maßnahmen, um die Vermietung über Airbnb einzuschrä­nken. Berlin ist noch verhältnis­mäßig locker. Vermieter müssen sich lediglich eine Registrier­nummer am Bezirksamt besorgen. In Hamburg dürfen Vermieter nur Zimmer in ihrer Hauptwohnu­ng anbieten. In München dürfen die Räume zudem maximal acht Wochen im Jahr weitergege­ben werden.

In Österreich arbeitet Airbnb bisher in einem rechtliche­n Graubereic­h. Für den Tourismus sind die Länder zuständig. Das Hauptprobl­em: Die Vermieter zahlen meist keine Ortstaxe. Bisher hat nur Wien eine klare Regelung, nach der die Anbieter entweder ihre Daten an die Stadt übermittel­n oder die Ortstaxe selbst einheben und pauschal an die Stadt abliefern. Mit „Homeaway“wurde dahingehen­d eine Vereinbaru­ng erzielt. Mit Airbnb werde darüber gerade verhandelt.

„Diese Pauschalie­rung ist der falsche Weg“, sagt Michaela Reitterer, Präsidenti­n der Österreich­ischen Hotelierve­reinigung. Sie sei das Gegenteil von

Newspapers in German

Newspapers from Austria