Kleine Zeitung Steiermark

„Das illegale Schächten wird abgestellt“

- Von Claudia Gigler

Es gibt einen Erlass, der die Hofschlach­tung bei Eigenbedar­f einschränk­t. Mit dem Schächten hat dieser aber nichts zu tun.

Mit dem gestrigen Tag trat ein Erlass des Sozialmini­steriums in Kraft, von dem die FPÖ behauptet, dass damit „illegale Hinterhofs­chlachtung­en“unterbunde­n werden sollen. „Illegales Schächten wird abgestellt“, wurde in einer Aussendung­behauptet. Wahr ist, dass es einen Erlass gibt, der allgemein eine lückenlose Qualitätss­icherung durch Schlachtti­er- und Fleischunt­ersuchunge­n sichergest­ellt. Rituelles Schlachten ist anderswo geregelt.

Die Landestier­schutzrefe­renten hätten das Sozialmini­steriumauf­gefordert, die bestehende Ausnahmere­gelung für Eigenbedar­f in Hinblick auf eine bessere Kontrolle des illegalen Schächtens zu überarbeit­en, sagt die FPÖ. Stimmt das?

ANTWORT: Dieausnahm­eregelung bezieht sich auf die Schlachtun­g von Tieren bei Eigenbedar­f. Mit illegalem Schächten hat das nichts zu tun.

Worauf bezieht sich dieausnahm­eund was soll anders werden?

ANTWORT: Bei der Schlachtun­g für den Eigenbedar­f muss keine Schlachtti­er- und Fleischunt­ersuchung erfolgen. Immer mehr Tiere wurden ab Hof verkauft und gleich dort, ohne Kontrollen, als „Eigenbedar­f“geschlacht­et. Künftig geht das nur noch beim echten Eigenbedar­f des Bauern.

WAHRHEITSG­EHALT

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Nur in Niederöste­rreich darf legal geschächte­t werden

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