„Das illegale Schächten wird abgestellt“
Es gibt einen Erlass, der die Hofschlachtung bei Eigenbedarf einschränkt. Mit dem Schächten hat dieser aber nichts zu tun.
Mit dem gestrigen Tag trat ein Erlass des Sozialministeriums in Kraft, von dem die FPÖ behauptet, dass damit „illegale Hinterhofschlachtungen“unterbunden werden sollen. „Illegales Schächten wird abgestellt“, wurde in einer Aussendungbehauptet. Wahr ist, dass es einen Erlass gibt, der allgemein eine lückenlose Qualitätssicherung durch Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sichergestellt. Rituelles Schlachten ist anderswo geregelt.
Die Landestierschutzreferenten hätten das Sozialministeriumaufgefordert, die bestehende Ausnahmeregelung für Eigenbedarf in Hinblick auf eine bessere Kontrolle des illegalen Schächtens zu überarbeiten, sagt die FPÖ. Stimmt das?
ANTWORT: Dieausnahmeregelung bezieht sich auf die Schlachtung von Tieren bei Eigenbedarf. Mit illegalem Schächten hat das nichts zu tun.
Worauf bezieht sich dieausnahmeund was soll anders werden?
ANTWORT: Bei der Schlachtung für den Eigenbedarf muss keine Schlachttier- und Fleischuntersuchung erfolgen. Immer mehr Tiere wurden ab Hof verkauft und gleich dort, ohne Kontrollen, als „Eigenbedarf“geschlachtet. Künftig geht das nur noch beim echten Eigenbedarf des Bauern.
WAHRHEITSGEHALT