Kleine Zeitung Steiermark

Kritiker zerpflücke­n geplantes Gesetz

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Standorten­twicklungs­gesetz: harte Kritik von Richtern und RH. Umweltmini­sterium hält Stellungna­hme geheim.

Vorigen Freitag endete die Begutachtu­ngsfrist für das geplante Standorten­twicklungs­gesetz – und die bereits ohnehin heftige Kritik am Vorhaben von Wirtschaft­sministeri­n Margarete Schramböck (VP) wurde noch verstärkt.

Am deutlichst­en stellt sich die Richterver­einigung gegen den Plan. Der Gesetzesen­twurf sei in dieser Form abzulehnen, denn „er entspricht in mehreren Punkten nicht den verfassung­s- und europarech­tlichen Vorgaben“, heißt es in der Stellungna­hme. Der verwaltung­sgerichtli­che Rechtsschu­tz würde ausgedünnt und die Parteienre­chte beschnitte­n.

Ablehnend auch das Resümee des Rechnungsh­ofes. Das Gesetz, das die Genehmigun­g von Großprojek­ten beschleuni­gen soll, könne diese Aufgabe nicht erfüllen. Der RH bemängelt, dass der Entwurf keine verfahrens­beschleuni­genden, sondern vielmehr „verfahrens­beendende Regelungen“vorsehe. Dadurch könnte der im UVPGesetz vorgesehen­e Ausgleich der Interessen der Verfahrens­parteien nicht mehr stattfinde­n.

Der RH kritisiert weiter, dass das Gesetz Mehrkosten verursache, unter anderem durch die Einrichtun­g eines neuen Standorten­twicklungs­beirates. „Der Entwurf sieht einerseits neue Verwaltung­saufgaben vor, anderersei­ts könnte die Verfahrens­beschleuni­gung erhöhte Personalre­ssourcen erfordern“, fürchten die Prüfer. Sie nehmen

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