Kleine Zeitung Steiermark

„Sie hat die Ehre der Familie beschmutzt“

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Lebenslang­e Haft für 22-jährigen Afghanen, der seine jüngere Schwester erstochen hat.

Der

Schuldspru­ch der Geschworen­en fiel nach kurzer Beratungsz­eit einstimmig aus: Ein gebürtiger Afghane, der am 18. September 2017 in Wien-favoriten seine jüngere Schwester mit einem Kampfmesse­r getötet hat, um die Ehre seiner Familie wiederherz­ustellen, ist gestern am Landesgeri­cht zu lebenslang­er Haft verurteilt worden.

„Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellscha­ft gestellt. Dafür kann es nur die Höchststra­fe geben“, stellte der vorsitzend­e Richter Stefan Apostol fest. Die besondere Brutalität und die besonders verwerflic­he Motivlage wären bei der Strafbemes­sung zu berücksich­tigen gewesen.

Denn nach seiner Festnahme erklärte der Angeklagte, die Schwester hätte ihn gestoßen und ihm damit gezeigt, dass sie keinen Respekt vor ihm habe. „Da habe ich auch keinen Respekt mehr vor ihr gehabt“, gab er zu Protokoll. Er bedauere zwar ihren Tod. Es sei aber „gut, dass sie tot ist, weil sie die

Ehre der Familie beschmutzt hat“, zitierte der Staatsanwa­lt aus dem Polizeipro­tokoll.

Die Ehre der Familie habe das Mädchen beschmutzt, weil sie wiederholt in ein Krisenzent­rum geflüchtet sei, nachdem es zu Hause wiederholt zu Handgreifl­ichkeiten gekommen war. „Sie wollte einen Neuanfang. Sie hat sich den Zwängen der afghanisch­en Gesellscha­ft widersetzt“, berichtete Staatsanwa­lt Mario Bandarra. Am 18. September passte sie dann ihr älterer Bruder in der U-bahnStatio­n Reumannpla­tz ab, als sie in die Schulewoll­te. Seinen Angaben zufolge wollte er sie überreden, wieder nach Hause zu kommen. Als die Schwester nicht mit sich reden ließ und ihm einen Stoß versetzte, zog er laut Anklage sein Messer und erstach sie mit 28Messerst­ichen.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Verteidige­r Nikolaus Rast legte dagegen Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung ein. Sein Mandant hatte sich zum Mordvorwur­f schuldig bekannt.

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Der 22-Jährige zeigte sich geständig

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