„Ich habe es aus Liebe und Mitgefühl getan“
68-jähriger erstickte schwer kranke Ehefrau: Geschworene erkannten auf Mord. Außerordentliche Strafmilderung brachte sieben Jahre Haft.
redet habe man angesichts der schier aussichtslosen gesundheitlichen Lage kurz vor der Tat sehr wohl über diese Frage.
Woher er gewusst haben möchte, dass seine Frau sich wünsche, dass er ihrem Leben ein Ende setze, fragte Prutsch. „Sie hat es mir zu verstehen gegeben und mir gesagt, es wäre schön, wenn ich das in die Hand nehmen würde. Ich habe es in ihren Augen gesehen – die Hilflosigkeit“, entgegnet der Angeklagte. Nachdem er sie erstickt hatte, habe er sich selbst umbringen wollen: „Das habe ich nicht ge- schafft. Ich kann aber nicht sagen, warum.“
Nach dem Sturz seiner Frau habe sich alles verändert: „Sie hat sich verändert“, meint der Angeklagte. Sie habe an permanenten Schmerzen gelitten und auch aufgrund der Folgen ihrer Verletzungen nicht mehr essen können und wollen. Zuletzt sei sie völlig unterernährt gewesen und habe nur mehr 30 Kilo auf die Waage gebracht. „Wir sind nur mehr durch das Leben geschlittert, es ist ständig bergab gegangen. Die schwerwiegenden körperlichen Probleme hätten psychische Schwierigkeiten mit sich gebracht. „Wir waren am Schluss sozial vollkommen isoliert.“Zugespitzt habe sich die Situation, als eine ärztliche Zwangseinweisung in ein Spital „gedroht“habe: „Sie hat gesagt, bevor ich mitdemarzt mitgehe, bringe ich mich um.“
Letztlich entschieden die Geschworenen mit sechs zu zwei Stimmen für Mord und erkannten keine Tötung aufverlangen. Dasurteil: Sieben Jahre Haft. Es wurde außerordentliche Strafmilderung angewendet und so die Mindeststrafe von zehn Jahren unterschritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.