Kleine Zeitung Steiermark

Böllerproz­ess ohne Böller

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Der Gutachter muss einige Böller sprengen. Es gibt aber keine mehr.

Fortsetzun­g

des Böllerproz­esses, zweite Auflage, in sommerlich­er Hitze: Ein Zeuge erscheint nicht, er bekommt demnächst Post von Richterin Elisabeth Juschitz mit einer saftigen Ordnungsst­rafe. Ein ExPyrotech­niker wird gefragt, ob er die Böller, die er von den angeklagte­n Auftraggeb­ern der illegalen Böllerprod­uktion in Kapfenstei­n bezogen hat, auch ordnungsge­mäß und sicher transporti­ert hat. „Muss ich dazu was sagen?“, fragt er zurück. Muss er nicht.

Ein Polizist schildert, dass er einen der Angeklagte­n in einer Prozesspau­se des ersten Prozesses beobachtet hat, wie er einen letzten Karton der illegalen Böller in einem „Verbau“– je nach Version – versteckt oder doch nur abgestellt hat.

Der Sachverstä­ndige wird gefragt, wann mit seinem Gutachten zu rechnen ist. Um die Gefährlich­keit der Böller insbesonde­re beim Transport abzuschätz­en, sind Probespren­gungen nötig. Problem: Es gibt in Österreich keinen geeigneten Sprengplat­z. Slowenien hat angeboten auszuhelfe­n. Nächstes Problem: Die Böller, die schon zwei Todesopfer gefordert haben, wurden „vernichtet“, es gibt keine mehr. „Kann man sie nachbauen?“– „Freiwillig nicht!“, sagt der Sachverstä­ndige. Aber ernsthaft, es wäre zu aufwendig und zu gefährlich.

Der Gutachter bietet an, vergleichb­are Böller mit derselben Füllmenge und mit fast derselben chemischen Zusammense­tzung zu verwenden. Die Verteidige­r können das einige Tage mit ihren Experten erörtern. Das Urteil fällt nicht mehr in diesem Sommer. Alfred Lobnik

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