Vandalismus: Jeden Tag zehn neue Fälle
Die gesetzliche Lage
Schwere Sachbeschädigung: unter anderem Vandalismus an Denkmälern, Gräbern oder religiöser Infrastruktur; Freiheitsstrafe bis fünf Jahre möglich. Sachbeschädigung: Zerstörung von fremdem Eigentum; Geldstrafebiszu360tagsätzenoder sechs Monate Haft möglich.
Und schon wieder trifft es den Hackher-löwen am Schloßberg: Nachdem er von Vandalen bereits 2009 mit weißer und im Vorjahr mit pinker Farbe beschmiert wurde, ist er nun mit einer Geburtstagsbotschaft für eine gewisse Dani verunziert worden. Das sei kein Einzelfall, wie Günter Hirner, Geschäftsführer der Gebäudeund Baumanagement Graz Gmbh (GBG), betont: „Es wird immer schlimmer“, klagt er. Die Zahl der Vandalismus-schäden auf öffentlichem Grund steige kontinuierlich an: „Der Schaden hat die Schwelle von 100.000 Euro pro Jahr erreicht.“
Meistens geht es um „Graffiti und zerstörte Wc-anlagen, aber es betrifft auch Prestigegebäude wie das Palais Thinnfeld“, beschreibt Hirner. Seine Behörde entferne die Schäden dann, wobei man bei Beschmierungen nach einer PrioritätenListe vorgehe: „Bei Symbolen aus der Nazizeit oder beleidigenden, beispielsweise sexistischen, Aussagen werden wir umgehend aktiv. Ist es hingegen ein Sturm- oder Gak-spruch, steht das nicht ganz oben auf unserer Liste“, erklärt er die Vorgehensweise.
Als besonders problematisch gilt für ihn die Situation im Gaswerksbad und auf dertoilettenanlage imaugarten. Hierwollte
Rund 100.000 Euro muss die Stadt auf öffentlichem Grund pro Jahr zahlen, um Vandalenakte zu beseitigen – Tendenz steigend. Zuletzt ging die Zahl der Fälle laut Polizei aber zurück.