Erbitterter Kampf um
Seit 2016 tobt der Kampf um illegale Automaten. Mittendrin: ein Grazer Schutzverband ehemaliger Automatenbetreiber und ein selbst ernannter Spielerschützer im Dienst der Novomatic.
Schmökert man in Gerichtsurteilen und Vernehmungsprotokollen um das kleine Glücksspiel und die großen Nöte, in die es Süchtige treibt, gewinnt man vor allem einen Eindruck davon, mit welchen Bandagen seit 2016 ums große Geld gekämpft wird. Damals hat das Land Steiermark das Geschäft mit Spielautomaten neu geregelt. Nur noch drei Konzessionäre (siehe Infobox) dürfen insgesamt 1012 „einarmige Banditen“betreiben.
Dennoch feierte das illegale Glücksspiel in den ersten beiden Jahren nach der neuen Regelung noch fröhliche Urständ’. Automatenbetreiber, die mangels Lizenz plötzlich aus dem Geschäft waren, machten weiter. 1407 illegale Automaten wurden 2016 und 2017 allein in der Steiermark beschlagnahmt.
Ein in Graz gegründeter „Schutzverband gegen unlauteres Glücksspiel“, hinter dem die über Nacht in die Illegalität ge-
1407 illegale Automaten wurden in der Steiermark 2016 und 2017 beschlagnahmt
GUBISCH, KK drängten und ehemaligenautomatenbetreiber stehen, versuchte, sich gegen das De-factoMonopol aus drei Konzessionären zuwehren.
Mit wenig Erfolg: Österreichs Glücksspielgesetz hat durch alle Instanzen gehalten. 2017 startete die Novomatic über ihre Tochter Admiral eine Klagsflut, um die Konkurrenz der Schwarz-aufsteller wegen unlauteren Wettbewerbs abzudrehen. „Bisher gab es bundesweit 380 Klagen, 350 sind rechtskräftig beendet, 315 Unterlassungstitel wurden erwirkt“, bilanziert NovomaticSprecher Bernhard Krumpel.
Pikant: Als Erfüllungsgehilfe für den Kampf des Glücksspielriesen reitet seit Jahren ausgerechnet ein selbst ernannter Spielerschützer aus, der der „Novomatic“nicht gerade glimpflich den Rücken freihält: Gert Schmidt ist Chefredakteur der Homepage spieler-info.at, auf der Spielsüchtige, die existenzielle Verluste bei Novomatic einklagen wollen, gerne auch einmal als „Betrüger oder Mitglieder einer Blufferbande“bezeichnet werden. Was er laut einem Gerichtsurteil nunmehr zu unterlassen hat.
Auch muss Schmidt nach einem Urteil Kritik hinnehmen, dass seine Seite ein „Hetzportal und Spitzelnetzwerk“sei. Das hält