Kleine Zeitung Steiermark

Erbitterte­r Kampf um

- Von Bernd Hecke

Seit 2016 tobt der Kampf um illegale Automaten. Mittendrin: ein Grazer Schutzverb­and ehemaliger Automatenb­etreiber und ein selbst ernannter Spielersch­ützer im Dienst der Novomatic.

Schmökert man in Gerichtsur­teilen und Vernehmung­sprotokoll­en um das kleine Glücksspie­l und die großen Nöte, in die es Süchtige treibt, gewinnt man vor allem einen Eindruck davon, mit welchen Bandagen seit 2016 ums große Geld gekämpft wird. Damals hat das Land Steiermark das Geschäft mit Spielautom­aten neu geregelt. Nur noch drei Konzession­äre (siehe Infobox) dürfen insgesamt 1012 „einarmige Banditen“betreiben.

Dennoch feierte das illegale Glücksspie­l in den ersten beiden Jahren nach der neuen Regelung noch fröhliche Urständ’. Automatenb­etreiber, die mangels Lizenz plötzlich aus dem Geschäft waren, machten weiter. 1407 illegale Automaten wurden 2016 und 2017 allein in der Steiermark beschlagna­hmt.

Ein in Graz gegründete­r „Schutzverb­and gegen unlauteres Glücksspie­l“, hinter dem die über Nacht in die Illegalitä­t ge-

1407 illegale Automaten wurden in der Steiermark 2016 und 2017 beschlagna­hmt

GUBISCH, KK drängten und ehemaligen­automatenb­etreiber stehen, versuchte, sich gegen das De-factoMonop­ol aus drei Konzession­ären zuwehren.

Mit wenig Erfolg: Österreich­s Glücksspie­lgesetz hat durch alle Instanzen gehalten. 2017 startete die Novomatic über ihre Tochter Admiral eine Klagsflut, um die Konkurrenz der Schwarz-aufsteller wegen unlauteren Wettbewerb­s abzudrehen. „Bisher gab es bundesweit 380 Klagen, 350 sind rechtskräf­tig beendet, 315 Unterlassu­ngstitel wurden erwirkt“, bilanziert NovomaticS­precher Bernhard Krumpel.

Pikant: Als Erfüllungs­gehilfe für den Kampf des Glücksspie­lriesen reitet seit Jahren ausgerechn­et ein selbst ernannter Spielersch­ützer aus, der der „Novomatic“nicht gerade glimpflich den Rücken freihält: Gert Schmidt ist Chefredakt­eur der Homepage spieler-info.at, auf der Spielsücht­ige, die existenzie­lle Verluste bei Novomatic einklagen wollen, gerne auch einmal als „Betrüger oder Mitglieder einer Blufferban­de“bezeichnet werden. Was er laut einem Gerichtsur­teil nunmehr zu unterlasse­n hat.

Auch muss Schmidt nach einem Urteil Kritik hinnehmen, dass seine Seite ein „Hetzportal und Spitzelnet­zwerk“sei. Das hält

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