Kleine Zeitung Steiermark

Zur Person

- Matthias Krenn

ist Vizepräsid­ent der Wirtschaft­skammer Österreich, Bundesobma­nn der Freiheitli­chen Wirtschaft Österreich sowie Bürgermeis­tervon Bad Kleinkirch­heim in Kärnten. Krenn ist von Beruf Hotelier.

Die Wirtschaft hat einen großen Bedarf an Fachkräfte­n und benötigt natürlich junge Menschen, die sich zu solchen ausbilden lassen wollen. Um heute erfolgreic­h eine Lehre absolviere­n zu können, ist es erforderli­ch, die Sprache zu beherrsche­n, sinnerfass­end lesen zu können sowie die Grundrechn­ungsarten zu beherrsche­n. Das gilt für heimische Jugendlich­e genauso wie für Asylberech­tigte.

Derzeit gibt es in Österreich über 30.000 Asylberech­tigte ohne Arbeit, davon sind mehr als 8000 unter 25 Jahre alt. Es ist daher seitens desamsund aller zuständige­n Körperscha­ften alles zu unternehme­n, um diese Menschen in den Arbeitsmar­kt zu integriere­n, und es spricht dabei nichts dagegen, eine Lehre zu beginnen. Klar ist jedoch, dass eindeutige Rechtssich­erheit über den zukünftige­n Aufenthalt­stitel vorherrsch­en muss, bevor junge Menschen eine Lehre beginnen können.

Sowohl für Unternehme­n als auch für die Betroffene­n selbst ist die neue Regelung eine wichtige und eindeutige Klarstellu­ng. Es darf nicht sein, dass Asylwerber, deren Aufenthalt­srecht nicht feststeht, dann über eine Lehre das Asylrecht umgehen können. Daher war es seitens der Regierung richtig, dass hier endlich eine eindeutige Rechtsgrun­dlage hergestell­t wurde.

Zusätzlich ist die Bundesregi­erung gerade dabei, die RotWeiß-rot-card für Mangelberu­fe zu reformiere­n und dafür eigene Aufenthalt­stitel vorzusehen, da man dem Fachkräfte­mangel in vielen Branchen Rechnung tragen muss. Gerade im Bereich der Gastronomi­e und des Tourismus besteht zu den saisonalen Spitzen ein großerbeda­rf. Für jenenicht-asylberech­tigten, die sich derzeit ohne geeignete Rechtsgrun­dlage noch in einem Lehrverhäl­tnis in einem unserer Betriebe befinden, wurde die Möglichkei­t geschaffen, die Lehre abzuschlie­ßen.

So gesehen besteht auch kein Anlass für empörte Äußerungen im Zusammenha­ng mit der zukünftig klar geregelten Praxis. Die Abschaffun­g der Lehre für Asylwerber ist ein erster Schritt, eine unglücksel­ige Vermischun­g von Asyl und Arbeitsmig­ration aufzulösen. Auch wird es für die ausbildung­swilligen Betriebe kein Problem bei der Suche nach Lehrlingen geben, wenn zukünftig den vielen heimischen sowie den bereits asylberech­tigten arbeitslos­en Jugendlich­en die offenen Stellen am Lehrlingsm­arkt aktiv vermittelt werden. Denn vorrangige­s Ziel ist es, die arbeitsmar­ktpolitisc­hen Maßnahmen so abzustimme­n, dass man dem OstWest-gefälle mit regionalen Vermittlun­gen entgegenwi­rkt.

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