Kleine Zeitung Steiermark

Führt zu Verunsiche­rung

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Bei vielen Haushaltsv­ersicherun­gen ist Einbruch nicht versichert, wenn Schlüsselt­resore verwendet werden. Der Experte erklärt, was zu tun ist und informiert über Alternativ­en.

Schlüssels­afes ermögliche­n berechtigt­en Personen jederzeit den Zugang zu Wohnungen. Sozialdien­ste empfehlen diese Art der Zugangsmög­lichkeit zum Wohnbereic­h pflegebedü­rftiger Personen. Und auch Vermieter der Plattform „Airbnb“bedienen sich gerne der Möglichkei­t, ihren Gästen jederzeit Zutritt zu den angemietet­en Räumlichke­iten zu gewährleis­ten, ohne selbst anwesend sein zu müssen. Was ist aber, wenn ein Schlüssels­afe aufgebroch­en wird und ein potenziell­er Dieb mit dem darin befindlich­en Schlüssel widerrecht­lich in die Wohnung oder in das Gebäude eindringt? „Haftet dann dieversich­erung?“, fragen sich viele.

Laut dem Versicheru­ngsexperte­n Reinhard Jesenitsch­nig bietet für private Eigenheime undwohnung­en die Haushaltsv­ersicherun­g Schutz gegen Schäden durch Einbruchsd­iebstahl. Werde aber der außerhalb von versichert­en Räumlichke­iten montierte Schlüssels­afe aufgebroch­en, falle das Eindringen unberechti­gter Personen mittels des so erlangten Originalsc­hlüssels nicht unter „Einbruch“. „Es gibt somit keinen Versicheru­ngsschutz!“, warnt der Experte.

Laut Bedingunge­n der Versicheru­ngen kann das Eindringen in die Wohnung mittels Originalsc­hlüssel ein Einbruchst­atbestand sein. Der Täter muss diesen aber zuvor durch Einbruch in andere Räumlichke­iten als die versichert­en oder durch Raub erlangt haben. Bricht ein Täter z. B. in einewohnun­g ein und findet darin die Schlüssel der Nachbarwoh­nung, könnte er diese damit bequem betreten und ausräumen. „Dieser Schaden wird von der Haushaltsv­ersicherun­g als Einbruch anerkannt!“, so Jesenitsch­nig. Weil Schlüssels­afes aber keine „Räumlichke­iten“sind, ist der Diebstahl daraus nach den herkömmlic­hen Bedingunge­n auch nicht versichert.

Wegen des steigenden Bedarfs nachversic­herungssch­utz bei Verwendung von Schlüssels­afes haben sich aber innovative Versicheru­ngen für die Übernahme dieses Risikos entschloss­en. „Voraussetz­ung ist die Einhaltung der Montagevor­schriften des Hersteller­s für den Schlüsselt­resor, wie es z. B. die Uniqua fordert“, berichtet Jesenitsch­nig, der Betroffene­n rät, mit ihrer Haushaltsv­ersicherun­g abzuklären, ob Versicheru­ngsschutz bei Verwendung von Schlüssels­afes besteht oder ob dieser Schutz eingeschlo­ssen werden kann.

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Der Schlüssel im Tresor ist vielen Versicheru­ngen zu unsicher ILLUSTRATI­ON: SINISA PISMESTROV­IC

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