Kleine Zeitung Steiermark

So viel Notstandsh­ilfe steht den Betroffene­n zu

Die Experten der Arbeiterka­mmer erklären, wie die Notstandsh­ilfe berechnet und wie lange sie gewährt wird.

-

Solange

es die Notstandsh­ilfe in der jetzigen Form noch gibt (die blau-schwarze Regierung hat ja bereits angekündig­t, diese abzuschaff­en), ist es wichtig zu wissen, wie diese berechnet wird: Sie beträgt ohne anzurechne­ndes Einkommen des Partners/der Partnerin 95 Prozent des vorher bezogenen Grundbetra­ges des Arbeitslos­engeldes, wenn dieser denausglei­chszulagen­richtsatz von monatlich 909,42 Euro (2018) nicht übersteigt. In den übrigen Fällen bekommensi­e 92Prozent des Grundbetra­ges des Arbeitslos­engeldes. Die Höhe der Notstandsh­ilfe hängt auch davon ab, wie lange zuvor Arbeitslos­engeld bezogen wurde. Familienzu­schläge werden gewährt, wenn die Antragstel­ler/-innen für den Unterhalt von Angehörige­n (Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbe­ihilfe besteht, eventuell auch für Ehe-, Lebenspart­ner/ -in oder eingetrage­nen Partner/eingetrage­ne Partnerin) zu sorgen haben. Wie das Arbeitslos­engeld ist auch die Notstandsh­ilfe mit 60 bezie- hungsweise 80 Prozent (bei Anspruch auf Familienzu­schlag) des täglichen Nettoeinko­mmens gedeckelt.

Die Notstandsh­ilfe gebührt zeitlich unbegrenzt (solange die Notlage vorliegt), wird jedoch nur befristet für 52 Wochen zuerkannt. Danach muss sie erneut beantragt werden. Wollen Sie zur Notstandsh­ilfe dazuverdie­nen, gelten grundsätzl­ich dieselben Bestimmung­en wie beim Zuverdiens­t zum Arbeitslos­engeld. Ein Zuverdiens­t ist bis zur Höhe der Geringfügi­gkeitsgren­ze (438,05 Euro monatlich im Jahr 2018) möglich. Bei der Notstandsh­ilfe wird allerdings auch jedes sonstige Einkommen angerechne­t, etwa Einkommen aus Vermietung und Verpachtun­g oder die Pension von Verwitwete­n.

Der gleichzeit­ige Bezug von pauschalem Kinderbetr­euungsgeld und Notstandsh­ilfe ist grundsätzl­ich möglich. Der Anspruch auf Notstandsh­ilfe besteht jedoch nur für Personen, die dem Arbeitsmar­kt ohne wesentlich­e Einschränk­ungen zur Verfügung stehen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria