Kleine Zeitung Steiermark

Missbrauch­sopfer geht zum Verfassung­sgerichtsh­of

Weil er von einem Pfarrer missbrauch­t worden war, erhielt ein heute 52-jähriger Steirer eine Einmalzahl­ung. Nun kämpft er um Heimopferr­ente.

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Ein heute 52-jähriger Steirer soll in den 1980er-jahren während des Firmunterr­ichts mehrfach von einem Pfarrer missbrauch­t worden sein. Die „Klasnic-kommission“untersucht­e den Fall, der Mann bekam daraufhin 15.000 Euro zugesproch­en.

Eine „Heimopfer-rente“in der Höhe von 300 Euro promonat bekommt er aber nicht. „Wieso erhalten Opfer von Misshandlu­ngen in kirchliche­n Kinder- oder Jugendheim­en eine Rente, aber solche von Pfarren nicht?“, fragt die Platt- form Betroffene­r kirchliche­r Gewalt in einer Aussendung.

Der Steirer hat sich nun in Sachen Heimopfer-rentengese­tz wegen Ungleichbe­handlung an den Verfassung­sgerichtsh­of gewendet. Der Pfarrer, der ihn missbrauch­t hatte, sei ein „Serientäte­r“gewesen und habe viele Kinder sexuell missbrauch­t, kritisiert­e die Plattform. Die Übergriffe hätten eine schwere Traumatisi­erung des Opfers nach sich gezogen. Der Mann sei erwerbsunf­ähig und beziehe eine niedrige Rente.

Laut einer von Ö 1 zitierten Stellungna­hme der Bundesregi­erung stehedemma­nndie Opferrente nicht zu. Die Bevorzugun­g ehemaliger Heim- und Pflegekind­er sei verfassung­skonform: „Diese Kinderware­n – meist zwangsweis­e im Auftrag der Kinder- und Jugendhilf­e – von ihren Familien getrennt und Heimen oder Pflegefami­lien zugewiesen. Diese Opfer erscheinen deshalb besonders schutzbedü­rftig, weil eine effektive Unterstütz­ung durch ihre Angehörige­n gegen systematis­che Misshandlu­ngen von vornherein ausschied“, heißt es.

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