Missbrauchsopfer geht zum Verfassungsgerichtshof
Weil er von einem Pfarrer missbraucht worden war, erhielt ein heute 52-jähriger Steirer eine Einmalzahlung. Nun kämpft er um Heimopferrente.
Ein heute 52-jähriger Steirer soll in den 1980er-jahren während des Firmunterrichts mehrfach von einem Pfarrer missbraucht worden sein. Die „Klasnic-kommission“untersuchte den Fall, der Mann bekam daraufhin 15.000 Euro zugesprochen.
Eine „Heimopfer-rente“in der Höhe von 300 Euro promonat bekommt er aber nicht. „Wieso erhalten Opfer von Misshandlungen in kirchlichen Kinder- oder Jugendheimen eine Rente, aber solche von Pfarren nicht?“, fragt die Platt- form Betroffener kirchlicher Gewalt in einer Aussendung.
Der Steirer hat sich nun in Sachen Heimopfer-rentengesetz wegen Ungleichbehandlung an den Verfassungsgerichtshof gewendet. Der Pfarrer, der ihn missbraucht hatte, sei ein „Serientäter“gewesen und habe viele Kinder sexuell missbraucht, kritisierte die Plattform. Die Übergriffe hätten eine schwere Traumatisierung des Opfers nach sich gezogen. Der Mann sei erwerbsunfähig und beziehe eine niedrige Rente.
Laut einer von Ö 1 zitierten Stellungnahme der Bundesregierung stehedemmanndie Opferrente nicht zu. Die Bevorzugung ehemaliger Heim- und Pflegekinder sei verfassungskonform: „Diese Kinderwaren – meist zwangsweise im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe – von ihren Familien getrennt und Heimen oder Pflegefamilien zugewiesen. Diese Opfer erscheinen deshalb besonders schutzbedürftig, weil eine effektive Unterstützung durch ihre Angehörigen gegen systematische Misshandlungen von vornherein ausschied“, heißt es.