Kleine Zeitung Steiermark

Frauen im Kampf um das Wahlrecht

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Das Frauenwahl­recht in Österreich besteht erst seit hundert Jahren. Von Graz aus waren drei Frauen daran maßgeblich beteiligt.

Aus heutiger Sichtmutet es unbegreifl­ich an, dass Frauen der Gang zur Wahlurne einst verwehrt wurde. Die erste bundesweit­e Wahl, an der sie teilnehmen durften, fand aber erst am 16. Februar 1919 statt – und drei Frauen aus Graz waren an der Umsetzung des Wahlrechts maßgeblich beteiligt.

Vor dem Hintergrun­d der damaligen Ereignisse ist zunächst zu beachten, dass die Frauenbewe­gungen nur von einer Minderheit mitgetrage­n wurden. Das Recht zu wählen war vielen Menschen einfach zu radikal, vor dem Ersten Weltkrieg war es außerdem generell nur zehn Prozent der Bevölkerun­g erlaubt.

Es bedurfte des Zerfalls der Habsburger­monarchie, dass das Frauenwahl­recht durchgeset­zt werden konnte. Am 12. November 1918 wird die demokratis­che Republik Deutschöst­erreich proklamier­t. Damit erlangen auch Frauen das allgemeine und gleichewah­lrecht. Zwar war es ihnen auf Kommunaleb­ene bereits früher gestattet zu wählen, sie mussten sich dabei aber durch Männer vertreten lassen.

Das Recht zu wählen ist Frauen wie Olga Rudel-zeynek (1871–1948) zu verdanken. Sie engagierte sich während des Erstenwelt­krieges in Graz karitativ in katholisch­en Frauenverb­änden. Ihr Engagement mündete im Mai 1919 im Einzug in den steiermärk­ischen Landtag, sie wechselte 1920 in den Nationalra­t. 1925 wurde durch ihr Einwirken ein Gesetz verabschie­det, das den Unterhalts­anspruch alleinerzi­ehender Frauen regelte, es wurde nach ihr „Lexrudel-zey-

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Marianne Millwisch-kaufmann, Olga Rudel-zeynek, Martha Tausk
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