Frauen im Kampf um das Wahlrecht
Das Frauenwahlrecht in Österreich besteht erst seit hundert Jahren. Von Graz aus waren drei Frauen daran maßgeblich beteiligt.
Aus heutiger Sichtmutet es unbegreiflich an, dass Frauen der Gang zur Wahlurne einst verwehrt wurde. Die erste bundesweite Wahl, an der sie teilnehmen durften, fand aber erst am 16. Februar 1919 statt – und drei Frauen aus Graz waren an der Umsetzung des Wahlrechts maßgeblich beteiligt.
Vor dem Hintergrund der damaligen Ereignisse ist zunächst zu beachten, dass die Frauenbewegungen nur von einer Minderheit mitgetragen wurden. Das Recht zu wählen war vielen Menschen einfach zu radikal, vor dem Ersten Weltkrieg war es außerdem generell nur zehn Prozent der Bevölkerung erlaubt.
Es bedurfte des Zerfalls der Habsburgermonarchie, dass das Frauenwahlrecht durchgesetzt werden konnte. Am 12. November 1918 wird die demokratische Republik Deutschösterreich proklamiert. Damit erlangen auch Frauen das allgemeine und gleichewahlrecht. Zwar war es ihnen auf Kommunalebene bereits früher gestattet zu wählen, sie mussten sich dabei aber durch Männer vertreten lassen.
Das Recht zu wählen ist Frauen wie Olga Rudel-zeynek (1871–1948) zu verdanken. Sie engagierte sich während des Erstenweltkrieges in Graz karitativ in katholischen Frauenverbänden. Ihr Engagement mündete im Mai 1919 im Einzug in den steiermärkischen Landtag, sie wechselte 1920 in den Nationalrat. 1925 wurde durch ihr Einwirken ein Gesetz verabschiedet, das den Unterhaltsanspruch alleinerziehender Frauen regelte, es wurde nach ihr „Lexrudel-zey-