Kleine Zeitung Steiermark

Philharmon­iker im Zwielicht

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braucht“. Was sich hinter dieser vagen Formulieru­ng verbirgt, sollte erst im Verlauf der weiteren Entwicklun­g deutlicher werden. Der Entlassung folgte die Beurlaubun­g durch diewiener Staatsoper und die Philharmon­iker, in deren Reihen der Cellist ebenso spielt.

Der Musiker focht die Entlassung beim Arbeitsger­icht an. Die Staatsoper untersucht­e den Fall intern und gab an, nichts gefunden zu haben. Seit Saisonbegi­nn sitzt der Musiker wieder an seinem Pult.

Am Dienstag dieser Woche begann der Prozess vor dem Arbeitsger­icht in Wien. Richterin Brigitte Erhart machte den Kläger darauf aufmerksam, dass die ihm zur Last gelegten Vorwürfe im Urteil aufscheine­n könnten, Dinge, deren Öffentlich­werden ihm vielleicht nicht recht sein werde. Eine einvernehm­liche Lösung lehnte Rektorin Ulrike Sych mit dem Satz ab, sie könne „Machtmissb­rauch an jungen Menschen nicht tolerieren“, wie der „Kurier“berichtete.

Welcher Art der „Machtmissb­rauch“war, der dem Professor vorgeworfe­n wird, wurde deutlicher, als die Richterin am ersten Prozesstag zu Wochenbegi­nn den ersten der zahlreiche­n Zeugen hereinbat. Ein junger Mann berichtete, der Kläger habe ihn nach einem Vorspiel zur Teilnahme an einer „Meisterkla­sse in Salzburg“eingeladen. Die vorgeworfe­nen sexuel- len Übergriffe des Professors schilderte der Zeuge unter Ausschluss der Öffentlich­keit.

Im Zuge der Verhandlun­g zeigte sich außerdem, dass der Kläger seine für das Verfahren wesentlich­en Vermögensv­erhältniss­e nicht offenlegen wollte. Die Richterin bezweifelt­e nämlich seine Behauptung, er verdiene aufgrund der Entlassung und Dienstfrei­stellung so gut wie nichts. Dieanwälte versprache­n, die Angaben am Freitag nachzulief­ern.

Gestern dann die Überraschu­ng. Nach einstündig­er Beratung gaben die Anwälte des Klägers und der mdw bekannt: „Das Verfahren zwischenun­iversität und Prof. N. wurde im beidseiti- gen Interesse beendet.“Im Klartext bedeutet das, die Entlassung des Musikers wird nicht zurückgeno­mmen.

Ob auch das Hausverbot an der mdw, das über ihn verhängt worden sein soll, aufrechtbl­eibt, gab ein Sprecher der mdwnicht bekannt. Es sei darüber Stillschwe­igen vereinbart worden.

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