Anfallen können
Höchstgericht kippt Teile des Verbots von Bankomatgebühren. Banken müssen Entgelte von Drittanbietern nicht mehr übernehmen. Was das Urteil für Konsumenten bedeutet.
Fast genau ein Jahr lang war das Verbot, auf Bankomatabhebungen Gebühren einzuheben, ausgemachte Sache. Drei Tage vor der Nationalratswahl 2017 hatte sich eine wilde Allianz aus SPÖ, FPÖ, Grünen und den Resten des Teams Stronach zusammengefunden, um im Nationalrat per „Verbraucherzahlungskontogesetz“die Gratis-geldautomatennutzung zu sichern. Ein letzter Triumph für den damaligen Sozialminister Alois Stöger (SPÖ): „Die Konsumenten sollen nicht für die Behebung ihres Geldes zahlen.“
Zu diesem Zeitpunkt hatte nur ein einziger Bankomatenbetreiber, das amerikanische Unternehmen Euronet, eine Gebühr von 1,95 Euro pro Behebung verrechnet – Euronet betrieb da- mals gerade einmal 150 der knapp 9000 Bankomaten in Österreich. An den übrigen konnte schon bis dahin kostenlos Geld abgehoben werden.
Exakt ein Jahr nach dem Beschluss im Nationalrat hat der Verfassungsgerichtshof (VFGH) nun verkündet, dass ein essenzieller Teil des damals beschlossenen Verbots verfassungswidrig ist. Rund 500 heimische Banken hatten Klage eingereicht und können einen Teilerfolg verbuchen. Dasverbot, eine Gebühr, die ein anderer Betreiber eines Bankomaten, wie Euronet, für die Abhebung verrechnet, verletze das Recht auf Eigentumsfreiheit der Banken, so der Spruch des Höchstgerichts. Die Argumentation dahinter: Ein Bankomatbetreiber könne so ein beliebiges Entgelt festsetzen, der Kontoinhaber treffe alleine die Entscheidung, ob er an