Kleine Zeitung Steiermark

Anfallen können

- Von Georg Renner und Manfred Neuper

Höchstgeri­cht kippt Teile des Verbots von Bankomatge­bühren. Banken müssen Entgelte von Drittanbie­tern nicht mehr übernehmen. Was das Urteil für Konsumente­n bedeutet.

Fast genau ein Jahr lang war das Verbot, auf Bankomatab­hebungen Gebühren einzuheben, ausgemacht­e Sache. Drei Tage vor der Nationalra­tswahl 2017 hatte sich eine wilde Allianz aus SPÖ, FPÖ, Grünen und den Resten des Teams Stronach zusammenge­funden, um im Nationalra­t per „Verbrauche­rzahlungsk­ontogesetz“die Gratis-geldautoma­tennutzung zu sichern. Ein letzter Triumph für den damaligen Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ): „Die Konsumente­n sollen nicht für die Behebung ihres Geldes zahlen.“

Zu diesem Zeitpunkt hatte nur ein einziger Bankomaten­betreiber, das amerikanis­che Unternehme­n Euronet, eine Gebühr von 1,95 Euro pro Behebung verrechnet – Euronet betrieb da- mals gerade einmal 150 der knapp 9000 Bankomaten in Österreich. An den übrigen konnte schon bis dahin kostenlos Geld abgehoben werden.

Exakt ein Jahr nach dem Beschluss im Nationalra­t hat der Verfassung­sgerichtsh­of (VFGH) nun verkündet, dass ein essenziell­er Teil des damals beschlosse­nen Verbots verfassung­swidrig ist. Rund 500 heimische Banken hatten Klage eingereich­t und können einen Teilerfolg verbuchen. Dasverbot, eine Gebühr, die ein anderer Betreiber eines Bankomaten, wie Euronet, für die Abhebung verrechnet, verletze das Recht auf Eigentumsf­reiheit der Banken, so der Spruch des Höchstgeri­chts. Die Argumentat­ion dahinter: Ein Bankomatbe­treiber könne so ein beliebiges Entgelt festsetzen, der Kontoinhab­er treffe alleine die Entscheidu­ng, ob er an

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