„Ein datenschutzrechtlicher Unsinn“
Gerecht oder nicht? Das Urteil und der Fall Sigrid Maurer machen unsere Leser betroffen.
„Die Lehren aus dem Fall Maurer“und Leitartikel „Ein guter Anlass“, 11. 10.
Was hier im Anlassfall der Frau Maurer läuft, macht viele Österreicher betroffen. Da behauptet einbeklagter, dass seinaccount widerrechtlich benutzt worden sei und er dafür nicht hafte. Ja hallo, was soll dies?
Man hat uns eine unsinnige Datenschutzverordnung aufgezwungen und verlangt bei jeder Internetnutzung unser Einverständnis. Und dann gilt das alles nicht bei Gericht? Jeder Inhaber eines Internetzugangs wird ständig daran erinnert, sich vor jenen Lumpen zu schützen, die aus welchen Motiven auch immer zum Schaden anderer tätig sind. Passwort lautet die Devise! Sich darauf zu berufen, dass jedermann Zugang zum eigenen Account hat, ist datenschutzrechtlicher Unsinn.
Aber wenn die Justiz vermeint, ein Exempel statuieren zu müssen, dann sei der Vergleich mit den drei Affen (nichts hören, nichts sehen, nichts reden) treffender. Man muss wirklich gute Nerven und gute Gründe haben und darf auch nicht ohne nötige Zeit und nötiges Geld das eigene Recht durchsetzen. Auf in die nächste gerichtliche Instanz mit der Hoffnung, vielleicht doch Gerechtigkeit und nicht Recht zu erhalten. Peter Ripper, Graz
Selektives Wahrnehmen
Sehr geehrterherr Götz! Vielen Dank für Ihren Leitartikel. Ich hoffe, Sie werden dafür nicht auf den Index des Kabinetts des Herrn Innenministers gesetzt, auchwenn die Kritik denherrn Justizminister trifft, denn die Selektivitätsmechanismen sind da nicht immer eindeutig. Ich jedenfalls finde es spannend, zu beobachten, wie eine Regierung, die ihre derzeitige Konfiguration weitgehend einem Thema – oder sollte man es Anlass nennen (?) – verdankt, zum Thema Anlassgesetzgebung innerhalb weniger Wochen so völlig unterschiedliche Positionen einnehmen kann. Wird wohl an der selektiven Wahrnehmung, was „anlasswürdig“ist, liegen. Ing. Herbert Wancura,
MA., Graz
Vermutung ist zu wenig
Bei aller Sympathie sollte in diesem Fall eines nicht vergessen werden. Man kann und darf keine unbewiesenen, persönlichen Anschuldigungen öffent- lich verbreiten, einevermutung allein ist zu wenig. Das würde der schon unerträglichen Hasskultur in den Socialmedia noch mehr Vorschub geben.
Michael Hortig, Mooskirchen
Einen Ruck geben
„Koalition bleibt beim Rauchen hart“, 11. 10.
Es ist schon richtig, dass Regierungsvereinbarungen eingehalten werden müssen, aber keine Regel ohneausnahme und dazu wäre jetzt der richtige Zeitpunkt. Wir brauchen auch keine teure Volksbefragung, es gab schon ein Antirauchgesetz, dieses muss nur vom Parlament wieder eingesetztwerden. Vielleicht denkt man auch ein wenig an die ungeborenen Kinder, welche jetzt in der Gastronomie schon mitrauchen müssen. Also gewählte Volksvertreter, geben Sie sich einen Ruck, Ihre Popularität wird darunter gewiss nicht leiden.
Martha Pesec-foltin, Liezen
Es erstaunt, dass diesmal die „Außensicht“-perspektive der Kleinen Zeitung einem Ex-stasimann der DDR eingeräumt worden ist. Dessen überzogene Schlussfolgerungen haben so wenig Gewicht wie Äußerungen von Pegida-sympathisanten. Eine ideologische Einseitigkeit durch eine andere zu ersetzen, war einst das Kennzeichen einer Politik des revolutionären Umsturzes, indem man, wie z. B. in der DDR, ein rechtes totalitäres Regime durch ein linkes ersetzt hat.
Franz Zeder, Deutschlandsberg