Aufsicht darf nicht vernachlässigt werden
Angesichts der jüngsten Häufung von Hundeattacken nehmen unsere Leser Halter und Eltern in die Pflicht.
„Hundeattacke: Zweijährige schwer verletzt“, 9. 10.
Leider gibt es immer wieder Hundebisse. Aber dieser konkrete Fall hier gibt doch Anlass zum Nachdenken: Aufsichtspflicht des Hundehalters – Aufsichtspflicht der Eltern! Hätte der Dackel nicht auch zugebissen, wenn er angeleint gewesen wäre? Der Hund hat den Platz unter „seinem“Tisch (aus dem Artikel geht allerdings leider nicht hervor, unter welchem Tisch sich das zugetragen hat) wahrscheinlich als sein Revier betrachtet und nur sein Futter verteidigt. Beim Essen kann der Hund sowieso keinen Maulkorb umhaben!
Aber auch die Eltern sind in die Pflicht zu nehmen. Sie dürfen einfach ihr Kind nicht ohne Aufsicht – ich habe das oft selbst beobachtet – im Gastgarten (oder Lokal) herumlaufen lassen. Georg Halper, Graz
Vorschriften ignoriert
Man sollte schon eines beachten. Ein Hund mag ein Spielkamerad sein, aber es ist immer Vorsicht am Platz, sei es von den Eltern der Kinder oder vom Hundehalter. Was viele Hundebesitzer auch sträflich vernach- lässigen, ist die Leinenpflicht. Wie oft begegne ich beim Spaziergang Personen, die den Hund frei laufen lassen! Bevor das Herrl oder das Frauerl den Hund am Halsband zu fassen kriegt, kann es schon zu spät sein. Bei Wanderungen auf bewirtschafteten Almen kommt es zuweilen zu brisanten Situationen, weil der nicht angeleinte Hund die grasenden Rinder in Unruhe versetzt.
Es scheint für manche Zeitgenossen zum Alltag zu gehören, Vorschriften und Gesetze konsequent zu umgehen oder, noch schlimmer, sie einfach zu ignorieren. Im Übrigen sollte für Risikorassen wie beispielsweise Rottweiler, Bullterrier usw. konsequente Beißkorbpflicht eingeführt werden!
Herbert Tischhardt, Leoben
Aufsichtspflicht
Ein Hund, der unter dem Tisch liegt und womöglich auch noch frisst, muss in Ruhe gelassen werden! Was nützt der beste Hundeführerschein, wenn Menschen, die keine Hunde haben, deren Verhaltensweisen und Bedürfnisse sowie die Körpersprache nicht kennen? Sicher müssen die Hundehalter immer aufpassen, aber in erster Linie haben die Eltern die Aufsichtspflicht über ihr Kind! Es ist, so habe ich es gelesen, diesmal nicht schlimm ausgegangen, aber das Kind hat einen Schock. Vielleicht sogar für immer. Und der Hund war wieder einmal böse …
Renate Leyacker, Graz