Justiz im Dickicht des Wipfelwegs
Ex-bürgermeister vor Gericht: Im Prozess um Untreue und Amtsmissbrauch rund um Wipfelwanderweg Rachau liegt vieles im Dunkeln.
tet. Hier steht der Verdacht eines „In-sich-geschäftes“im Raum. Als Verpächter soll Haberleitner einen weit überhöhten Pachtzins (in Summe bis zu 40.000 Euro) kassiert haben. Laut Gerichtssachverständigem seien statt der bezahlten rund 15.000 Euro jährlich nur 5600 angemessen gewesen.
Laut Zeugenaussagen am gestrigen Verhandlungstag habe der Angeklagte direkt kei- nen Einfluss auf Preisverhandlungen genommen, die Höhe sei von einem anderen Verpächter quasi diktiert worden. Haberleitner habe die Summen aber abgenickt.
Für Richterin Tanja Gutnik ein klassischer Interessenskonflikt: Der Geschäftsführer sei an einer möglichst niedrigen, der Verpächter an einer möglichst hohen Pacht interessiert. Verträge dazu seien nur einseitig von den Grundstückseigentümern unterschrieben worden. Im Raum steht auch der Vorwurf, Haberleiter habe an sich und andere noch Pachtzins überwiesen, als er gar nicht mehr Geschäftsführer war.
Ein von der kontoführenden Bank geladener Zeuge konnte zwar bestätigen, dass Haberleitner jedenfalls von Mai 2009 bis April 2011 durchgängig zeichnungsberechtigt war, ob aber eine Verfügernummer für Überweisungen ausschließlich ihm oder noch einer zweiten Person zuzuordnen ist, sei nicht mehr zu klären. „Diese Daten haben wir nicht mehr, das ist zu lange her.“
Was weitere Nachforschungen dazu ergeben, ist ebenso wie der Fortsetzungstermin des Prozesses ungewiss.