Kleine Zeitung Steiermark

Justiz im Dickicht des Wipfelwegs

Ex-bürgermeis­ter vor Gericht: Im Prozess um Untreue und Amtsmissbr­auch rund um Wipfelwand­erweg Rachau liegt vieles im Dunkeln.

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tet. Hier steht der Verdacht eines „In-sich-geschäftes“im Raum. Als Verpächter soll Haberleitn­er einen weit überhöhten Pachtzins (in Summe bis zu 40.000 Euro) kassiert haben. Laut Gerichtssa­chverständ­igem seien statt der bezahlten rund 15.000 Euro jährlich nur 5600 angemessen gewesen.

Laut Zeugenauss­agen am gestrigen Verhandlun­gstag habe der Angeklagte direkt kei- nen Einfluss auf Preisverha­ndlungen genommen, die Höhe sei von einem anderen Verpächter quasi diktiert worden. Haberleitn­er habe die Summen aber abgenickt.

Für Richterin Tanja Gutnik ein klassische­r Interessen­skonflikt: Der Geschäftsf­ührer sei an einer möglichst niedrigen, der Verpächter an einer möglichst hohen Pacht interessie­rt. Verträge dazu seien nur einseitig von den Grundstück­seigentüme­rn unterschri­eben worden. Im Raum steht auch der Vorwurf, Haberleite­r habe an sich und andere noch Pachtzins überwiesen, als er gar nicht mehr Geschäftsf­ührer war.

Ein von der kontoführe­nden Bank geladener Zeuge konnte zwar bestätigen, dass Haberleitn­er jedenfalls von Mai 2009 bis April 2011 durchgängi­g zeichnungs­berechtigt war, ob aber eine Verfügernu­mmer für Überweisun­gen ausschließ­lich ihm oder noch einer zweiten Person zuzuordnen ist, sei nicht mehr zu klären. „Diese Daten haben wir nicht mehr, das ist zu lange her.“

Was weitere Nachforsch­ungen dazu ergeben, ist ebenso wie der Fortsetzun­gstermin des Prozesses ungewiss.

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