Kleine Zeitung Steiermark

„Dasbvthatm­irdinge in den Mund gelegt“

- Von Alfred Lobnik

Nach einigenwen­dungen entscheide­t sich Angeklagte endgültig für den Staatenbun­d und gegen ein Geständnis.

Amwort ist die Drittangek­lagte im Grazer Staatsverw­eigerer-prozess. Brigitte V. (60) wurde am 20. April 2017 verhaftet. Ihre Verantwort­ung sei eine „Berg- und Talfahrt“, sagt die Vorsitzend­e den Geschworen­en, die erstmals durch einen Sichtschut­z vom Zuschauerr­aum abgetrennt sind. Laienricht­er wurden auf offener Straße von Sympathisa­nten belästigt.

Erst leugnete die Angeklagte. Nachdem ihr die psychiatri­sche Sachverstä­ndige dringend empfohlen hatte zu überlegen, ob sie nicht auf einem Irrweg sei, machte sie detaillier­te belastende Aussagen. Sie gab sogar zu, sie habe sich durch den Verkauf von Kennzeiche­n und Urkunden des Staatenbun­des bereichert. Sie wurde enthaftet, verletzte aber Bewährungs­auflagen und wurde wieder in UHaft genommen. „Ich bin frei von Schuld“, sagt sie jetzt. Und: „Ich bin unter Zwang hier.“

Für ihr zwischenze­itliches Geständnis hat die Südsteirer­in, die die „Staatskass­e“verwaltete, eine einfache Erklärung: „Ich wollte raus.“Einiges in den Aussagen habe ihr das BVT auch „in den Mund gelegt“. „Glauben Sie heute, dass Sie auf einem Irrweg sind?“, fragt die Richterin. – „Nein.“

Sie glaubt, dass man mit Kennzeiche­n wie ihrem „St (Herz) ICH BIN“fahren darf. „Wollten Sie damit provoziere­n?“– „Nein, wir sind ein rechtmäßig­er Staat und dürfen unsere eigenen Kennzeiche­n haben.“Jetzt hat sie wieder ein reguläres Kennzeiche­n, weil man damit von der Polizei nicht beläs- tigt werde. Aber: „Das System ist krank und kann nicht repariert werden.“Sinnlos also, gegen den Staat zu sein, „der wird sich sowieso auflösen“.

Über alle Einnahmen der Staatskass­e aus Verkäufen von Kennzeiche­n und „Fantasieur­kunden“(Richterin) wie Lebendmeld­ungen oder Befreiungs­bestätigun­gen hat sie penibel und fehlerfrei Buch geführt, ebenso über Ausgaben bei den Vortragsre­isen. Wofür ihr der Staatsanwa­lt dankt, denn es hat ihm die Anklage erleichter­t.

In all dem erblickt sie keine Bereicheru­ng, der Staatsanwa­lt mit der Logik des Strafgeset­zes schon. Über ihre Erklärung, ihr seien Dinge in den Mund gelegt worden, wundert er sich: „Eigentlich schildern Sie ja alles gleich wie in Ihren Aussagen – mit dem Unterschie­d, dass Sie da reumütig gewesen sind.“

Ein weiterer Angeklagte­r ist um mehr Distanz bemüht: Schon Ende 2016 habe er mit seiner Lebensgefä­hrtin (ebenfalls angeklagt) „diskutiert, wo das hingeht und ob das das Richtige ist“. Das „Landbuch“des Staatenbun­des führte er dennoch bis zu seiner Verhaftung im April. Am Donnerstag wird er weiter befragt.

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