„Dasbvthatmirdinge in den Mund gelegt“
Nach einigenwendungen entscheidet sich Angeklagte endgültig für den Staatenbund und gegen ein Geständnis.
Amwort ist die Drittangeklagte im Grazer Staatsverweigerer-prozess. Brigitte V. (60) wurde am 20. April 2017 verhaftet. Ihre Verantwortung sei eine „Berg- und Talfahrt“, sagt die Vorsitzende den Geschworenen, die erstmals durch einen Sichtschutz vom Zuschauerraum abgetrennt sind. Laienrichter wurden auf offener Straße von Sympathisanten belästigt.
Erst leugnete die Angeklagte. Nachdem ihr die psychiatrische Sachverständige dringend empfohlen hatte zu überlegen, ob sie nicht auf einem Irrweg sei, machte sie detaillierte belastende Aussagen. Sie gab sogar zu, sie habe sich durch den Verkauf von Kennzeichen und Urkunden des Staatenbundes bereichert. Sie wurde enthaftet, verletzte aber Bewährungsauflagen und wurde wieder in UHaft genommen. „Ich bin frei von Schuld“, sagt sie jetzt. Und: „Ich bin unter Zwang hier.“
Für ihr zwischenzeitliches Geständnis hat die Südsteirerin, die die „Staatskasse“verwaltete, eine einfache Erklärung: „Ich wollte raus.“Einiges in den Aussagen habe ihr das BVT auch „in den Mund gelegt“. „Glauben Sie heute, dass Sie auf einem Irrweg sind?“, fragt die Richterin. – „Nein.“
Sie glaubt, dass man mit Kennzeichen wie ihrem „St (Herz) ICH BIN“fahren darf. „Wollten Sie damit provozieren?“– „Nein, wir sind ein rechtmäßiger Staat und dürfen unsere eigenen Kennzeichen haben.“Jetzt hat sie wieder ein reguläres Kennzeichen, weil man damit von der Polizei nicht beläs- tigt werde. Aber: „Das System ist krank und kann nicht repariert werden.“Sinnlos also, gegen den Staat zu sein, „der wird sich sowieso auflösen“.
Über alle Einnahmen der Staatskasse aus Verkäufen von Kennzeichen und „Fantasieurkunden“(Richterin) wie Lebendmeldungen oder Befreiungsbestätigungen hat sie penibel und fehlerfrei Buch geführt, ebenso über Ausgaben bei den Vortragsreisen. Wofür ihr der Staatsanwalt dankt, denn es hat ihm die Anklage erleichtert.
In all dem erblickt sie keine Bereicherung, der Staatsanwalt mit der Logik des Strafgesetzes schon. Über ihre Erklärung, ihr seien Dinge in den Mund gelegt worden, wundert er sich: „Eigentlich schildern Sie ja alles gleich wie in Ihren Aussagen – mit dem Unterschied, dass Sie da reumütig gewesen sind.“
Ein weiterer Angeklagter ist um mehr Distanz bemüht: Schon Ende 2016 habe er mit seiner Lebensgefährtin (ebenfalls angeklagt) „diskutiert, wo das hingeht und ob das das Richtige ist“. Das „Landbuch“des Staatenbundes führte er dennoch bis zu seiner Verhaftung im April. Am Donnerstag wird er weiter befragt.