Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken
Wettbewerbsbehörde hat jetzt einen eigenen Fairnesskatalog präsentiert.
Die
Benachteiligung von marktschwachen Vertragspartnern kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen“, warnt Theodor Thanner, Generaldirektor der Wettbewerbsbehörde (BWB). Daher hat seine Behörde jetzt einen sogenannten „Fairnesskatalog für Unternehmen“präsentiert. Erklärtes Ziel: Damit will man stärker gegen unfaire Geschäftspraktiken zwischen großen und kleinen Betrieben vorgehen.
Der 34-seitige „Fairnesskatalog“der Wettbewerbshüter soll heimischen Unternehmen als unverbindlicher Leitfaden dienen. Es wird eine Vielzahl von Geschäftspraktiken aufgelistet, die fairem unternehmerischen Handeln widersprechen. Zu den Behinderungspraktiken zählen u. a. Aufforderung zur Geschäftsverweigerung, Absatzbehinderung, Preisschleudern und vertragliche Handlungsbeschränkungen. Als Ausbeutungsprakti- ken bewerten die Wettbewerbshüter die sachlich nicht gerechtfertigte Risikoübertragung, Ausnützung einer Monopolstellung, Forderung von unangemessenen niedrigen Einkaufspreisen und benachteiligende Vertragsbedingungen. Bei der heuer eingerichteten WhistleblowerWebsite der BWB habe es bisher 24 Meldungen gegeben, so Thanner.
Auch der Lebensmittelhandel sei bei der Erstellung des Fairnesskataloges eingebunden gewesen „und konnte gemeinsam mit uns und derwettbewerbsbehörde einen beachtlichen Katalog zustande bringen“, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Die Zusammenarbeit habe gezeigt, „dass sehr viel möglich ist, wenn man an einem Strang zieht“. Gerade für die Landwirtschaft seien solch Geschäftspraktiken „ein sehr großes Problem“. Der Handelsverband und die Landwirtschaftskammer begrüßen den neuen Fairnesskatalog ausdrücklich. Elisabeth Köstinger, Theodor Thanner