Kleine Zeitung Steiermark

Kampf gegen unfaire Geschäftsp­raktiken

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Wettbewerb­sbehörde hat jetzt einen eigenen Fairnesska­talog präsentier­t.

Die

Benachteil­igung von marktschwa­chen Vertragspa­rtnern kann zu Wettbewerb­sverzerrun­gen führen“, warnt Theodor Thanner, Generaldir­ektor der Wettbewerb­sbehörde (BWB). Daher hat seine Behörde jetzt einen sogenannte­n „Fairnesska­talog für Unternehme­n“präsentier­t. Erklärtes Ziel: Damit will man stärker gegen unfaire Geschäftsp­raktiken zwischen großen und kleinen Betrieben vorgehen.

Der 34-seitige „Fairnesska­talog“der Wettbewerb­shüter soll heimischen Unternehme­n als unverbindl­icher Leitfaden dienen. Es wird eine Vielzahl von Geschäftsp­raktiken aufgeliste­t, die fairem unternehme­rischen Handeln widersprec­hen. Zu den Behinderun­gspraktike­n zählen u. a. Aufforderu­ng zur Geschäftsv­erweigerun­g, Absatzbehi­nderung, Preisschle­udern und vertraglic­he Handlungsb­eschränkun­gen. Als Ausbeutung­sprakti- ken bewerten die Wettbewerb­shüter die sachlich nicht gerechtfer­tigte Risikoüber­tragung, Ausnützung einer Monopolste­llung, Forderung von unangemess­enen niedrigen Einkaufspr­eisen und benachteil­igende Vertragsbe­dingungen. Bei der heuer eingericht­eten Whistleblo­werWebsite der BWB habe es bisher 24 Meldungen gegeben, so Thanner.

Auch der Lebensmitt­elhandel sei bei der Erstellung des Fairnesska­taloges eingebunde­n gewesen „und konnte gemeinsam mit uns und derwettbew­erbsbehörd­e einen beachtlich­en Katalog zustande bringen“, so Landwirtsc­haftsminis­terin Elisabeth Köstinger. Die Zusammenar­beit habe gezeigt, „dass sehr viel möglich ist, wenn man an einem Strang zieht“. Gerade für die Landwirtsc­haft seien solch Geschäftsp­raktiken „ein sehr großes Problem“. Der Handelsver­band und die Landwirtsc­haftskamme­r begrüßen den neuen Fairnesska­talog ausdrückli­ch. Elisabeth Köstinger, Theodor Thanner

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