Kleine Zeitung Steiermark

Wie die Kassenrefo­rm in die Verfassung passen soll

Die Regierung hat ihren Kritikern vor dem Beschluss im Ministerra­t noch einige Zugeständn­isse gemacht.

- Beate Hartinger-klein Bernhard Raschauer Georg Renner

Regierungs­vorlage zur Sozialvers­icherungsr­eform, die gestern dem Ministerra­t vorgelegt und die dieser dann demnationa­lratgeschi­ckthat, unterschei­det sich in einigen Teilen von dem Entwurf, den dieregieru­ngursprüng­lichim September in Begutachtu­ng geschickt hatte.

Nicht in den großen Zügen, wohlgemerk­t: Sowohl dieredukti­on von 21 auf fünf Versicheru­ngen soll fix kommen als auch die Reduktion der Zahl der Funktionär­e in den Gremien und die Abschaffun­g der dortigen 4/5-Mehrheit der Arbeitnehm­ervertrete­r zugunsten einer Parität mit den Arbeitgebe­rn.

Man sei der Kritik der Gewerkscha­ft daran aber entgegenge­kommen, indem bei wichtigen Entscheidu­ngen eine doppelteme­hrheit vorgesehen ist. Sprich: Es muss bei solchen Abstimmung­en nicht nur der Verwaltung­srat der neuen Gesundheit­skasse als Ganzer zustimmen, sondern auch jeweils eine Mehrheit der Arbeitgebe­r- und Arbeitnehm­ervertrete­r.

Auch in einemweite­ren Kritikpunk­t hat sich die Regierung noch – minimal – bewegt: Geplantwar, dass die Frage, ob Sozialvers­icherungsb­eiträge ordnungsge­mäß abgeführt werden, von den Kassen zum Finanzmini­sterium wandert. Künftig soll es nun so sein, dass die Kassen weiterhin Prüfaufträ­ge erteilen können, die dann vom Ministeriu­m ausgeführt werden.

Weitere Änderungen betreffen Eignungste­sts für Kassenfunk­tionäre – bestehende bekommen drei Jahre Übergangsf­rist – sowie Aufsichtsr­echte des Bundes: Er wird Tagesordnu­ngspunkte nicht mehr absetzen, sondern nur noch verschiebe­n können.

Nachdem in den vergangene­nwochen viele prominente Juristen Kritik an der Reform übten und hinterfrag­ten, ob die Eingriffe mit der verfassung­srechtlich abgesicher­ten Selbstverw­altung vereinbar seien, antwortet dieregieru­ng ihrerseits mit einem Experten: Staatsrech­tler meint, die Pläne seien nun verfassung­skonform. Ob das stimmt, wird allerdings erst derverfass­ungsgerich­tshof feststelle­n – sobald die Reform (planmäßig im Dezember) auch dennationa­lrat passiert hat.

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Staatsrech­tler Bernhard Raschauer

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