Kleine Zeitung Steiermark

Staatlich geprüfter Youtube-star

- Von Roman Vilgut

Wer Profi-videos auf Youtube macht, muss dieselben Regeln befolgen wie Tv-sender. Diese klare Haltung der Behörde treibt seltsame Blüten.

Etwas aufgeregt zeigt Robert Seeger auf den Rucksack: „Ich hab mir extra Profi-equipment ausgeborgt.“Denn in der Wiener Mariahilfe­rstraße hat er einen wichtigen Termin, der darüber entscheide­t, ob er ein Profi-youtuber ist. Das bestimmt in Österreich nämlich die Medienbehö­rde „Kommaustri­a“und nicht die Zuseher.

Aber der Reihe nach. September haben mehrere Youtuber Post von der Behörde erhalten, mit der Aufforderu­ng, eine „Anzeige“zu machen, sich als sogenannte­r audiovisue­ller Mediendien­st zu melden. Das muss man in Österreich nämlich machen, wenn man im Internet fernsehähn­liche Bewegtbild-aufnahmen verbreitet und dabei ein kommerziel­les Interesse verfolgt. Adressaten waren in der Szene bekannte Größen wie Kim Lianne, Anna-laura Kummer oder „Viktoriasa­rina“– alle mit Tausenden Abonnenten.

Auch Seeger bekam das Mail: „Ich wusste nicht, dass dieses Gesetz existiert, und dachte zuerst an ein Spammail“, gesteht Seeger etwas kleinlaut. Denn eigentlich sind soziale Medien sein Beruf. Er betreut unter anderem Seiten eines großen Mitte Energydrin­k-hersteller­s und ist ein gefragter Vortragend­er bei Veranstalt­ungen. Diese Auftritte sind auch der Inhalt seines Youtube-kanals.

„Das Mail war für mich eine Ehre“, sagt Seeger, dessen Kanal 280 Abonnenten hat. Deshalb machte er gleich ein Video, in dem er sich bei der Behörde bedankte. „Das war wirklich sehr lustig“, sagt Susanne Lackner, stellvertr­etende Vorsitzend­e der Kommaustri­a. Sie versucht seit Jahren, die Influencer auf Youtube oder Facebook über die rechtliche Lage aufzukläre­n. Wobei sie klarstellt: „Wir wollen so wenig wie möglich regulieren.“Dennoch: Die Kommaustri­a müsse die Einhaltung der Gesetze kontrollie­ren.

„Es geht hier um Werberecht, um Hate Speech. Vor allem Kinder müssen vor Schleichwe­rbung oder Hassbeiträ­gen geschützt werden“, sagt Lackner. Bei TV-SENdern sei das streng geregelt, im Internet hingegen kümmere sich kaum wer um die Bestimmung­en. Nur selten würden Werbegesch­enke auch als solche gekennzeic­hnet.

Das liegt daran, dass bisher die Medienscha­ffenden, die Influencer, dafür verantwort­lich sind. Doch Anfang Oktober hat

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Social-mediaBerat­er Robert Seeger

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