Koalition denkt an schärfere Strafen für 12-Stunden-sünder
Versprochenes „Recht auf Freiwilligkeit“wurde offenbar in mehreren Fällen verletzt. Regierung will nachschärfen.
Nachdem
die Arbeiterkammer diese Woche mehrere Fälle von Missbrauch der neuen Arbeitszeitregeln berichtet hat, haben Vertreter der Regierungsparteien begonnen, über schärfere Strafen nachzudenken. Övp-klubobmann August Wöginger kündigt gegenüber der „Wiener Zeitung“ein verschärftes Vorgehen gegen jene Betriebe an, die gegen das neue Arbeitszeitgesetz verstoßen. Damit sollen „schwarze Schafe“abgeschreckt werden.
„Man muss über Verschärfungen bei den Strafbestimmungen nachdenken, damit man jene trifft, die das Gesetz nicht einhalten“, sagt Wöginger. Details – etwa wie genau solche Strafbestimmungen ausschauen könnten – sind allerdings bisher offen.
Mit dem im September beschlossenen türkis-blauen Arbeitszeitgesetz ist es Mitarbeitern und Unternehmen möglich geworden, auch ohne eine eigene Betriebsvereinbarung eine tägliche Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zu vereinbaren. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. September lag die Maximalarbeitszeit bei zehn Stunden am Tag, zwölf waren nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich. Die Koalition hatte allerdings versichert, durch dieverankerung von „Freiwilligkeit“in dem Gesetz sei gewährleistet, dass nur zwölf Stunden arbeiten müsste, wer das von sich aus wolle.
Die Arbeiterkammer hatte am Mittwoch über den Fall von Fatma B. berichtet, einer 56jährigen Hilfsköchin in Wien, die unter Druck gesetzt und gekündigt worden sein soll, weil sie eine Zwölf-stundenSchicht verweigert hatte.
Die „Salzburger Nachrichten“berichten unterdessen von einem großen Wintersporthotel, das Mitarbeitern pauschal vorformulierte Verträge vorlegt, in denen die Arbeitnehmer ihre „freiwillige Bereitschaft“erklären, „bei Vorliegen erhöhten Arbeitsbedarfs einetagesarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden und eine Wochenarbeitszeit bis zu 60 Stunden leisten zu wollen.“
Für die AK ein Zeichen, „wie diese Freiwilligkeit in der Praxis gelebt wird“. Die Arbeitnehmervertreter fordern „als Minimum“eine „schriftlich begründete Kündigung, die im Nachhinein nicht verändert werden darf“.
Im Sozialministerium von Beate Hartinger-klein (FPÖ) zeigt man sich zu konkreten Maßnahmen für Nachjustierungen noch vorsichtig. „Es gibt diverse Möglichkeiten, die in Überprüfung sind.“Missbrauch werde nicht toleriert. Schon zuvor hatte Vizekanzler und FPÖ-CHEF Heinz-christian Strache Unternehmern mit Sanktionen gedroht, falls das „Recht auf Freiwilligkeit“nicht umgesetzt wird.