Kleine Zeitung Steiermark

Koalition denkt an schärfere Strafen für 12-Stunden-sünder

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Versproche­nes „Recht auf Freiwillig­keit“wurde offenbar in mehreren Fällen verletzt. Regierung will nachschärf­en.

Nachdem

die Arbeiterka­mmer diese Woche mehrere Fälle von Missbrauch der neuen Arbeitszei­tregeln berichtet hat, haben Vertreter der Regierungs­parteien begonnen, über schärfere Strafen nachzudenk­en. Övp-klubobmann August Wöginger kündigt gegenüber der „Wiener Zeitung“ein verschärft­es Vorgehen gegen jene Betriebe an, die gegen das neue Arbeitszei­tgesetz verstoßen. Damit sollen „schwarze Schafe“abgeschrec­kt werden.

„Man muss über Verschärfu­ngen bei den Strafbesti­mmungen nachdenken, damit man jene trifft, die das Gesetz nicht einhalten“, sagt Wöginger. Details – etwa wie genau solche Strafbesti­mmungen ausschauen könnten – sind allerdings bisher offen.

Mit dem im September beschlosse­nen türkis-blauen Arbeitszei­tgesetz ist es Mitarbeite­rn und Unternehme­n möglich geworden, auch ohne eine eigene Betriebsve­reinbarung eine tägliche Arbeitszei­t von bis zu zwölf Stunden zu vereinbare­n. Bis zum Inkrafttre­ten des Gesetzes mit 1. September lag die Maximalarb­eitszeit bei zehn Stunden am Tag, zwölf waren nur mit Zustimmung des Betriebsra­ts möglich. Die Koalition hatte allerdings versichert, durch dieveranke­rung von „Freiwillig­keit“in dem Gesetz sei gewährleis­tet, dass nur zwölf Stunden arbeiten müsste, wer das von sich aus wolle.

Die Arbeiterka­mmer hatte am Mittwoch über den Fall von Fatma B. berichtet, einer 56jährigen Hilfsköchi­n in Wien, die unter Druck gesetzt und gekündigt worden sein soll, weil sie eine Zwölf-stundenSch­icht verweigert hatte.

Die „Salzburger Nachrichte­n“berichten unterdesse­n von einem großen Winterspor­thotel, das Mitarbeite­rn pauschal vorformuli­erte Verträge vorlegt, in denen die Arbeitnehm­er ihre „freiwillig­e Bereitscha­ft“erklären, „bei Vorliegen erhöhten Arbeitsbed­arfs einetagesa­rbeitszeit von bis zu zwölf Stunden und eine Wochenarbe­itszeit bis zu 60 Stunden leisten zu wollen.“

Für die AK ein Zeichen, „wie diese Freiwillig­keit in der Praxis gelebt wird“. Die Arbeitnehm­ervertrete­r fordern „als Minimum“eine „schriftlic­h begründete Kündigung, die im Nachhinein nicht verändert werden darf“.

Im Sozialmini­sterium von Beate Hartinger-klein (FPÖ) zeigt man sich zu konkreten Maßnahmen für Nachjustie­rungen noch vorsichtig. „Es gibt diverse Möglichkei­ten, die in Überprüfun­g sind.“Missbrauch werde nicht toleriert. Schon zuvor hatte Vizekanzle­r und FPÖ-CHEF Heinz-christian Strache Unternehme­rn mit Sanktionen gedroht, falls das „Recht auf Freiwillig­keit“nicht umgesetzt wird.

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