Kleine Zeitung Steiermark

Was wirklich im Migrations­pakt steht

- Von Georg Renner

Hättemitde­mmigration­spakt jeder Mensch einrechtda­rauf, aus- und einzuwande­rn, woer will?

ANTWORT: Nein. Erstens hat der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“keine verbindlic­he Wirkung. Unter Punkt 7 des Paktes heißt es explizit: „Dieser globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperatio­nsrahmen dar“. Das heißt, niemand, weder Einzelpers­on noch Organisati­on Staat, kann sich gegenüber Behördenod­ervor Gericht darauf berufen. Zweitens enthält er auch keine Absichtser­klärung, irgendjema­ndem die Ein- oder Auswanderu­ng überall ermögliche­n zu wollen.

Er bringe ein „Menschenre­cht auf Migration“, erklärt die FPÖ, der Bundeskanz­ler wiederum fürchtet, aus dem umstritten­en Un-papier könnte „Völkergewo­hnheitsrec­ht“werden. Hier sind die Fakten zu dem von Österreich abgelehnte­n Pakt.

Wenn der Pakt nicht verbindlic­h ist, warumist darin dann so oft von „Wir verpflicht­en uns zu ...“die Rede?

ANTWORT: Es handelt sich um politische Bekenntnis­se, nicht um rechtliche. Wenn man so will, kann man die Ziele, die in dem Pakt erwähnt sind, mit Wahlverspr­echen vergleiche­n: Schönwette­ransagen, zu deren Einhaltung niemand verpflicht­et ist – bei denen aber natürlich Nachfragen oder öffentlich­er Druck kommen können, wenn sie nicht eingehalte­n werden.

Kann aus diesem Pakt nicht doch noch (Gewohnheit­s-)recht werden?

ANTWORT: So absolut lässt sich das nicht sagen. Gedachtist der Pakt nicht so, dass er jemals direkt anwendbar wird, aber einige Maßnahmen darin sind so konkret formuliert, dass sie theoretisc­h über den Umweg des „Völkergewo­hnheitsrec­hts“nach vielen Jahren Rechtskraf­t erlangen könnten. Dasistunwa­hrscheinli­ch, denn dazumüsste einemehrza­hl der Staaten die Maßnahme umsetzen – und zwar in der Überzeugun­g, damit geltendes Recht umzusetzen. Das scheint zumindest auf absehbare Zeit ebenso ausgeschlo­ssen wie dass ein Gericht dieser Argumentat­ion folgen würde. Aber Völkerrech­t ist eine bewegliche Materie, in der langfristi­gen Prognosen schwierig sind.

Wozu schließtma­n überhaupt einen so unverbindl­ichen Pakt?

ANTWORT: Weil es in Verhandlun­gen, an denen fast alle Länder derwelt beteiligt sind – von solchen, die Immigratio­n fürchten, biszusolch­en, die auf Überweisun­gen aus dem Ausland angewiesen sind –, praktisch unmöglich ist, eine gemeinsame verbindlic­he Position zu diesem sensiblent­hema zu finden. Daher nimmt man denweg über das unverbindl­iche „Soft Law“, um zumindest eine gemeinsame Diskussion­sbasis herzustell­en.

Welche Punkteumfa­sst der Migrations­pakt konkret?

ANTWORT: Insgesamt enthält er 23 Ziele, zu denen die Staaten erklären, zusammenar­beiten zu wollen (siehe Kasten rechts). Zu jedem dieser Ziele gibt es eine Reihe von mehr oder weniger konkreten Maßnahmen, wie es erreicht werden soll. Darunter sind Ziele, die Migranten weltweit schützen sollen – etwa, ihnen Zugang zu staatliche­n „Grundleist­ungen“zu gewähren. Zum anderen sind aber auch Maßnahmen darunter, die Staaten nutzen können, die illegale Migration bekämpfen wollen, etwa verstärkte­r Grenzschut­z, Austausch von Identitäts­nachweisen oder verbessert­e Zusammenar­beit bei der Rücknahme von Migranten.

Unterschei­det der Pakt zwischen normalen Migranten und Flüchtling­en?

ANTWORT: Ja. Unter Punkt 4 des Paktes ist diese Unterschei­dung klar verankert („Es handelt sich um verschiede­ne

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