Was wirklich im Migrationspakt steht
Hättemitdemmigrationspakt jeder Mensch einrechtdarauf, aus- und einzuwandern, woer will?
ANTWORT: Nein. Erstens hat der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“keine verbindliche Wirkung. Unter Punkt 7 des Paktes heißt es explizit: „Dieser globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar“. Das heißt, niemand, weder Einzelperson noch Organisation Staat, kann sich gegenüber Behördenodervor Gericht darauf berufen. Zweitens enthält er auch keine Absichtserklärung, irgendjemandem die Ein- oder Auswanderung überall ermöglichen zu wollen.
Er bringe ein „Menschenrecht auf Migration“, erklärt die FPÖ, der Bundeskanzler wiederum fürchtet, aus dem umstrittenen Un-papier könnte „Völkergewohnheitsrecht“werden. Hier sind die Fakten zu dem von Österreich abgelehnten Pakt.
Wenn der Pakt nicht verbindlich ist, warumist darin dann so oft von „Wir verpflichten uns zu ...“die Rede?
ANTWORT: Es handelt sich um politische Bekenntnisse, nicht um rechtliche. Wenn man so will, kann man die Ziele, die in dem Pakt erwähnt sind, mit Wahlversprechen vergleichen: Schönwetteransagen, zu deren Einhaltung niemand verpflichtet ist – bei denen aber natürlich Nachfragen oder öffentlicher Druck kommen können, wenn sie nicht eingehalten werden.
Kann aus diesem Pakt nicht doch noch (Gewohnheits-)recht werden?
ANTWORT: So absolut lässt sich das nicht sagen. Gedachtist der Pakt nicht so, dass er jemals direkt anwendbar wird, aber einige Maßnahmen darin sind so konkret formuliert, dass sie theoretisch über den Umweg des „Völkergewohnheitsrechts“nach vielen Jahren Rechtskraft erlangen könnten. Dasistunwahrscheinlich, denn dazumüsste einemehrzahl der Staaten die Maßnahme umsetzen – und zwar in der Überzeugung, damit geltendes Recht umzusetzen. Das scheint zumindest auf absehbare Zeit ebenso ausgeschlossen wie dass ein Gericht dieser Argumentation folgen würde. Aber Völkerrecht ist eine bewegliche Materie, in der langfristigen Prognosen schwierig sind.
Wozu schließtman überhaupt einen so unverbindlichen Pakt?
ANTWORT: Weil es in Verhandlungen, an denen fast alle Länder derwelt beteiligt sind – von solchen, die Immigration fürchten, biszusolchen, die auf Überweisungen aus dem Ausland angewiesen sind –, praktisch unmöglich ist, eine gemeinsame verbindliche Position zu diesem sensiblenthema zu finden. Daher nimmt man denweg über das unverbindliche „Soft Law“, um zumindest eine gemeinsame Diskussionsbasis herzustellen.
Welche Punkteumfasst der Migrationspakt konkret?
ANTWORT: Insgesamt enthält er 23 Ziele, zu denen die Staaten erklären, zusammenarbeiten zu wollen (siehe Kasten rechts). Zu jedem dieser Ziele gibt es eine Reihe von mehr oder weniger konkreten Maßnahmen, wie es erreicht werden soll. Darunter sind Ziele, die Migranten weltweit schützen sollen – etwa, ihnen Zugang zu staatlichen „Grundleistungen“zu gewähren. Zum anderen sind aber auch Maßnahmen darunter, die Staaten nutzen können, die illegale Migration bekämpfen wollen, etwa verstärkter Grenzschutz, Austausch von Identitätsnachweisen oder verbesserte Zusammenarbeit bei der Rücknahme von Migranten.
Unterscheidet der Pakt zwischen normalen Migranten und Flüchtlingen?
ANTWORT: Ja. Unter Punkt 4 des Paktes ist diese Unterscheidung klar verankert („Es handelt sich um verschiedene