Breite Debatte um
Dürfen Ärzte ein Krankenhaus auch dann nicht verlassen, wenn sich vor der Tür ein medizinischer Notfall ereignet? Die Stadt Wien will den Fall untersuchen. Der Patient ist tot.
Wer trägt Verantwortung für den Tod eines Mannes, der vor dem Wiener Krankenhaus „Göttlicher Heiland“einen Herzinfarkt erlitt und wenig später verstarb? Während man im Spital darauf besteht, richtig gehandelt zu haben, will die Stadt Wien den Fall prüfen. Jene Frau, die den Sterbenden entdeckt und Hilfe geholt hat, beschrieb die Situation im Internet und brachte dort auch ihr Unverständnis zum Ausdruck.
Sie entdeckte vergangenen Freitag einen leblosen Mann in seinem Pkw vor dem Wiener Spital. Eigenen Angaben zufolge alarmierte sie den Portier des Krankenhauses. Dieser sagte offenbar, die Ärzte dürften das Haus nicht verlassen und die Frau solle die Rettung rufen. Als die Frau dann selber den Notruf absetzte, kamen doch zwei Ärzte aus dem Spital, zogen den Mann aus seinem Auto und reanimierten ihn, bis die Rettung eintraf. Daraufhinwurde der Mann in ein anderes Spital gebracht, wo er verstarb.
Während vielemenschen die Fassungslosigkeit der Zeugin teilen, wies die Spitalsleitung alle Vorwürfe zurück. Portier und diensthabende Ärzte hätten den Vorschriften entsprechend gehandelt. Die Ärzte könnten ihre Stationen ja nicht einfach verlassen und ihre Patienten zurücklassen. Aus den Bestimmungen des Wiener Krankenanstaltengesetzes ergebe sich, dass diensthabende Ärzte das Krankenhaus nicht verlassen dürften, um die Patienten nicht zu gefährden, „denn es kann auch jederzeit ein Akutfall im Haus eintreten“.
Dieser Auslegung widersprechen Patientenanwältin Sigrid Pilz und auch der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Einen solchen Passus gebe es nicht im Gesetz, für Erste Hilfe gebe es keine Ausrede.