Kleine Zeitung Steiermark

Breite Debatte um

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Dürfen Ärzte ein Krankenhau­s auch dann nicht verlassen, wenn sich vor der Tür ein medizinisc­her Notfall ereignet? Die Stadt Wien will den Fall untersuche­n. Der Patient ist tot.

Wer trägt Verantwort­ung für den Tod eines Mannes, der vor dem Wiener Krankenhau­s „Göttlicher Heiland“einen Herzinfark­t erlitt und wenig später verstarb? Während man im Spital darauf besteht, richtig gehandelt zu haben, will die Stadt Wien den Fall prüfen. Jene Frau, die den Sterbenden entdeckt und Hilfe geholt hat, beschrieb die Situation im Internet und brachte dort auch ihr Unverständ­nis zum Ausdruck.

Sie entdeckte vergangene­n Freitag einen leblosen Mann in seinem Pkw vor dem Wiener Spital. Eigenen Angaben zufolge alarmierte sie den Portier des Krankenhau­ses. Dieser sagte offenbar, die Ärzte dürften das Haus nicht verlassen und die Frau solle die Rettung rufen. Als die Frau dann selber den Notruf absetzte, kamen doch zwei Ärzte aus dem Spital, zogen den Mann aus seinem Auto und reanimiert­en ihn, bis die Rettung eintraf. Daraufhinw­urde der Mann in ein anderes Spital gebracht, wo er verstarb.

Während vielemensc­hen die Fassungslo­sigkeit der Zeugin teilen, wies die Spitalslei­tung alle Vorwürfe zurück. Portier und diensthabe­nde Ärzte hätten den Vorschrift­en entspreche­nd gehandelt. Die Ärzte könnten ihre Stationen ja nicht einfach verlassen und ihre Patienten zurücklass­en. Aus den Bestimmung­en des Wiener Krankenans­taltengese­tzes ergebe sich, dass diensthabe­nde Ärzte das Krankenhau­s nicht verlassen dürften, um die Patienten nicht zu gefährden, „denn es kann auch jederzeit ein Akutfall im Haus eintreten“.

Dieser Auslegung widersprec­hen Patientena­nwältin Sigrid Pilz und auch der Wiener Gesundheit­sstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Einen solchen Passus gebe es nicht im Gesetz, für Erste Hilfe gebe es keine Ausrede.

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