Kleine Zeitung Steiermark

Wehrlose Grazerin (75) in Wohnung beraubt und vergewalti­gt: Haftstrafe

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Brutale Tat konnte erst nach 20 Jahren geklärt werden, Dna-spuren führten zu Rumänen. Der 49-Jährige wurde jetzt in Graz verurteilt.

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Zigaretten blieben 1998 am Tatort in einer Grazer Wohnung zurück. Heuer, als in Linz ein Fahrraddie­bstahl aufflog, konnte nach 20 Jahren der Täter von damals ausgeforsc­ht werden – die Dna-spuren auf Fahrrädern und Zigaretten­stummeln waren ident.

Es ist eine abscheulic­he Tat, die Staatsanwä­ltin Ines Eichwalder dem 49-jährigen Angeklagte­n nun am Grazer Straflande­sgericht vorwirft: „Er drang im Jänner 1998 in die Wohnung der 75-Jährigen ein, wollte Wertgegens­tände stehlen. Da bemerkte er, dass jemand in der Wohnung ist. Er fesselte die Frau an Händen und Füßen.“Dann habe er die Grazerin (sie ist mittlerwei­le verstorben) mit einem Schraubenz­ieher bedroht, 150 Schilling, zwei Jacken und Zigaretten gestohlen. „Als ob das bei einer Wehrlosen noch nicht genug ist, vergewalti­gte er sie auch noch.“Nach der Tat soll er ins Wohnzimmer fernsehen gegangen sein, rauchte noch Zigaretten und ging davon. „Den Einbruch gebe ich zu, die Vergewalti­gung nicht“, erklärt der Beschuldig­te. „Der ist auch schwer zu leugnen, manhat ja Ihrednagef­unden“, stellt Richter Stefan Koller fest, „aber haben Sie die Frau gefesselt?“– „Ja.“

Der Rumäne stellt die Tat eher als Verkettung unglücklic­her Umstände dar, er habe auf der Straße gelebt, nichts zu essen gehabt. Im Stiegenhau­s war er nur, weil er sich aufwärmen wollte. Weil der Schlüssel steckte, drang er in die Wohnung der Grazerin ein. „Sie wurde wach, dann fesselte ich sie“, sagt er trocken. „Die meisten Diebe laufen davon, wenn sie erwischt werden. Sie aber fesseln das Opfer. Ihre Schilderun­gen klingen ziemlich kaltblütig“, bemerkt der Richter.

Sowohl die detaillier­ten Schilderun­gen des Opfers („Ich sagte dem Mann, dass ich Aids habe, erst dann ließ er von mir ab“), die verlesen werden, als auch die medizinisc­hen Ergebnisse untermauer­n die Vergewalti­gungsthese. „Ich hätte das nicht können“, entgegnet der 49-Jährige, „ich hab ihr nur den Mund zugehalten, weil sie brav war. Ich habe nur Brot, Geld und die Jacke gestohlen, es dauerte alles nur vier Minuten.“

Das nicht rechtskräf­tige Urteil: zehn Jahre Haft (als Zusatzstra­fe zu einer Verurteilu­ng in Linz) wegen Vergewalti­gung und schweren Raubs. C. Penz

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Erst schmunzelt­e Generalsta­bschefothm­arcommenda. Aber: „Es ist eigentlich nicht zum Lachen“APA

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