Wanndarfder Vermieter in die Wohnung?
Bei
Abschluss eines Mietvertrags tritt der Vermieter das Hausrecht an die Mietpartei ab. Unangemeldete und ungebetene Besuche sind dann tabu. Die Mietpartei hat das Betreten des Mietgegenstandes durchden Vermieter oder von ihm beauftragte Personen aber aus wichtigengründenundnach vorheriger Ankündigung zu gestatten. Die Besichtigung von Mietinteressenten bei dem bevorstehenden Ende des Mietverhältnisses zählt zu diesen wichtigen Gründen. Der Vermieterdarfdiese Termine aber nicht willkürlich und schikanös festsetzen. Liegt ein berechtigter Grund des Vermieters zur Betretung – wie zum Beispiel ein Eigentümerwechsel – vor, kann dies von der Mietpartei in Folge nicht gänzlich abgelehnt werden. Sollte ein Termin aus beruflichen oder persönlichen Gründen einmal nicht möglich sein, so sollten auf jeden Fall ein biszwei Ersatztermine vorgeschlagen werden. Auch ein Sammeltermin zurwohnungsbesichtigung ist möglich.
Der Vermieter kann auch verlangen, den Erhaltungszustand derwohnung zu kontrollieren Dabei ist von einem Zeitraum von jeweils ein, zwei Jahren auszugehen, sicher nicht wöchentlich/ einmal monatlich. In dem Fall bedarf es ebenfalls einer Voranmeldung durch den Vermieter und einer gemeinsamen Terminvereinbarung.
Mietervereinigung Steiermark Tel. 050195-4300 www.mietervereinigung.at
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