Zur Person
ist Präsident des Naturschutzbundssteiermark, Vizepräsident des Naturschutzbunds Österreich, Leiterdesinstituts für Naturschutz, Gerichtssachverständiger und Autor zahlreicher Fachbücher
Die Regierung plant also, die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) auf eineinhalb Jahre zu begrenzen, wobei schon rasch feststehen sollte, ob eine Genehmigung aussichtsreich ist. Das verleitet doch jeden Betreiber, sich mit Mindestaufgaben zu begnügen. Die Umweltbedenken dagegen werden zur staatlich tolerierten Nebensache. Schon die Vorstufen der heutigen UVP im Laufe der Wirtschaftswunderjahre nach dem Zweiten Weltkrieg waren nicht in eineinhalb Jahren abwickelbar. Damals drängten sich zahlreiche unausgegorene Projekte um Verwirklichung. Eine Brücke über den Neusiedlersee, Kraftwerksstaue in der Wachau, bei Hainburg, am Gesäuseeingang, ein Atommülllager auf der Koralm, eine Raffinerie in Lannach – ohne Nachdenkpause und Bürgerinitiativen wären sie heute alle Wirklichkeit.
In Zeiten des Klimawandels sollten Großprojekte und ihre Auswirkungen weit mehr mit der betroffenen Bevölkerung diskutiert und kritisch geprüft werden. Jetzt folgt genau das Gegenteil. Die Beschleunigung der UVP engt die Information und die Befassung der Bevölkerung ein. Die Uvp-praxis war von Anfang an allzu oft ein unfairer Disput politisch bevorteilter Investoren gegen betroffene Anrainer. Wollte die Politik ein Projekt durchsetzen, wurden im Verfahren „erfolgreiche“Vorsitzende eingesetzt, die Diktatoren gleich zaghafte Anfragen schüchterner Anrainer abschmetterten, den Rechtsanwälten der Betreiber freie Bahn gewährten und es mit den kritischen Protokollen nicht so ernst nahmen. Oder behauptet jemand bei insgesamt 97 Prozent Positivgenehmigungen, es wäre alles ausgewogen?
Gab es je oder gibt es hier je eine Chancengleichheit? Nein, selbst bei unmöglichen Projekten sind die Werber im Vorteil. Denn allein die Möglichkeit, sich als Betreiber die Gutachter wählen zu dürfen, führt zu deren korrumpiertem Kniefall. Denn welcher Gutachter, der einmal gegen Details eines Projekts auftritt, wird ein zweites Mal beauftragt?
Die NGOS sollten im Sinne des Allgemeinwohls eine unbezahlte und unbestochene Instanz sein, um mögliche Behördenentscheidungen kritisch zu hinterfragen. Anstatt dass der Staat diese Systemleistung in jeder Hinsicht fördert, will er nun jede Initiative abwürgen.
Vermutlich können wir uns im Sog des Klimawandels ungestraft keine weiteren Umweltsünden leisten. Die Verfahrensbeschleunigung ist ein unverantwortlicher Leichtsinn. Investitionen in die Umwelt werden geringer, die Gewinne höher, negative Folgen dürfen wir alle gemeinsam schultern.