Leih-scooter rollen bald in festen Bahnen
Am Trendvehikel E-scooter kommt man auf Wiens Straßen aktuell kaum vorbei. Polizei, Magistrat und Verleiher planen Leitfaden.
Zunächst noch belächelt, flitzen immer häufiger Menschen auf mit Elektromotoren ausgestatteten Tretrollern durch die Wiener Innenstadt. Seit dem Spätsommer mietenwiener sowie Touristen ihre E-scooter mittels HandyApp. Wer einen Roller buchen möchte, hat momentan die Wahl zwischen drei verschiedenen Anbietern. Nach dem Hype in der Hauptstadt könnten EScooter ab dem Frühjahr auch in Graz das Straßenbild prägen. Inwien ist die Flotte an verfügbaren Geräten auf insgesamt rund 3000 Scooter angewachsen. Tendenz steigend.
Die Scooter sollen dabei keine reinen „Spaßvehikel“sein, bestätigt ein Sprecher des Anbieters „Bird“gegenüber der Kleinen Zeitung. Vielmehr gehe es darum, auf diese Weise Alltagswege praktisch und umweltfreundlich zurückzulegen. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von rund 25 km/h werden die Gefährte als Fahrräder eingestuft, womit für die Lenker der E-scooter gleiches Recht wie für Radfahrer gilt. So ist das Fahren auf dem Gehweg verboten, stattdessen muss der Radweg genutzt werden, erklärt die Mobilitätsagenturwien.
Wichtig ist auch das ordnungsgemäße Abstellen nach Ende der Fahrt, beispielsweise bei einem Fahrradständer. Abends werden die Roller eingesammelt und aufgeladen, um in der Früh wieder in der Stadt verteilt zu werden.
nach wenigen Monaten Betrieb ist durchwachsen. Der großennachfrage nach den E-scootern stehen eine Reihe von Unfällen, unsachgemäß abgestellte Roller quer über Gehwege und vor Geschäftseingängen und Rollerfahrer, die sich nicht auf die Radwege beschränken und damit Fußgän-
ger gefährden, gegenüber. „Die Anbieter bemühen sich um einen geordneten Betrieb. Dennoch liegen beispielsweise bei stürmischem Wetter Roller über dem Radweg oder sogar aufdemblindenstreifen“, so Petra Jens, Fußgängerbeauftragte der Stadt Wien. Die E-scooter CHRISTIAN WIND beschleunigen schneller als Fahrräder, bremsen jedoch langsamer. So kam es bereits zu Unfällen mit Verletzungen.
plant deshalb in Zusammenarbeit mit der Polizei einen Leitfaden, der den Anbietern gewisse Grundregeln vorschreiben wird. Dabei wird es vor allem um Ausrüstungsauflagen, die etwa Reflektoren, Lichtausstattung oder Beschaffenheit der Bremsen betreffen, für die einzelnen Gefährte gehen, erklärte Leopold Bubak von der MA 65. Zusätzlich wurde vereinbart, dass alle Scooter künftig registriert und zertifiziert werden müssen. Das korrekte Abstellen nach der Fahrt soll der Scooter-fahrer künftig per Foto belegen müssen.