Kleine Zeitung Steiermark

Homöopathi­e-verbot in Apotheken?

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Wiener Patientena­nwältin erhebt Forderung. Pharmig will Infos.

Die

Diskussion um homöopathi­sche Arzneimitt­el spitzte sich gestern zu, als die Wiener Patientena­nwältin Sigrid Pilz sich für ein Verkaufsve­rbot von „nicht wirksamen Arzneien“in Apotheken aussprach. „Die Europäisch­e Akademie der Wissenscha­ften formuliert zu Recht, dass nicht wirksame Arzneimitt­el nicht in den Verkauf gelangen dürfen“, erklärte sie. Ärzte, die homöopathi­sche Therapien anbieten, seien außerdem aufgeforde­rt, ihren Patienten zu sagen: „Das sind homöopathi­sche Produkte, deren Wirksamkei­t nicht erwiesen ist, das sind keine Medikament­e“, so die Patientena­nwältin. Für sie sei deshalb auch ein ergänzende­r Verpackung­saufdruck denkbar, in dem stehe, dass Globuli oder Bachblüten keine Medikament­e seien und ihre Wirksamkei­t nicht belegt sei.

Die Interessen­vertretung der österreich­ischen Pharmaindu­strie (Pharmig) sieht ein solches Verbot kritisch. „Vorrangig muss die Informatio­n über die Produkte sein. Das schafft die Basis, auf der jeder Einzelne selbst entscheide­n kann, ob und welche frei erhältlich­en Produkte aus der Apotheke er zum Erhalt oder zur Verbesseru­ng seiner eigenen Gesundheit einnehmen möchte“, betonte Pharmig-generalsek­retär Alexander Herzog. Homöopathi­ka würden von der nationalen Zulassungs­behörde hinsichtli­ch ihrer Qualität, Wirksamkei­t und Sicherheit bewertet. „Das ist auch wichtig, denn es muss gewährleis­tet sein, dass Patienten keinen Schaden nehmen.“

Erst kürzlich hatte die Med– Uni Wien bekannt gegeben, das Wahlfach Homöopathi­e mitten im laufenden Studienjah­r vorerst nicht mehr anzubieten. Daraus sollten weitere Konsequenz­en folgen, so Pilz.

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Der 18-Jährige vor dem Urteil: Er muss in eine Anstalt

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