Homöopathie-verbot in Apotheken?
Wiener Patientenanwältin erhebt Forderung. Pharmig will Infos.
Die
Diskussion um homöopathische Arzneimittel spitzte sich gestern zu, als die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz sich für ein Verkaufsverbot von „nicht wirksamen Arzneien“in Apotheken aussprach. „Die Europäische Akademie der Wissenschaften formuliert zu Recht, dass nicht wirksame Arzneimittel nicht in den Verkauf gelangen dürfen“, erklärte sie. Ärzte, die homöopathische Therapien anbieten, seien außerdem aufgefordert, ihren Patienten zu sagen: „Das sind homöopathische Produkte, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist, das sind keine Medikamente“, so die Patientenanwältin. Für sie sei deshalb auch ein ergänzender Verpackungsaufdruck denkbar, in dem stehe, dass Globuli oder Bachblüten keine Medikamente seien und ihre Wirksamkeit nicht belegt sei.
Die Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie (Pharmig) sieht ein solches Verbot kritisch. „Vorrangig muss die Information über die Produkte sein. Das schafft die Basis, auf der jeder Einzelne selbst entscheiden kann, ob und welche frei erhältlichen Produkte aus der Apotheke er zum Erhalt oder zur Verbesserung seiner eigenen Gesundheit einnehmen möchte“, betonte Pharmig-generalsekretär Alexander Herzog. Homöopathika würden von der nationalen Zulassungsbehörde hinsichtlich ihrer Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit bewertet. „Das ist auch wichtig, denn es muss gewährleistet sein, dass Patienten keinen Schaden nehmen.“
Erst kürzlich hatte die Med– Uni Wien bekannt gegeben, das Wahlfach Homöopathie mitten im laufenden Studienjahr vorerst nicht mehr anzubieten. Daraus sollten weitere Konsequenzen folgen, so Pilz.