Kleine Zeitung Steiermark

Anklage in

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Die Korruption­sstaatsanw­altschaft klagt den Bezirkshau­ptmann der Südoststei­ermark und einen Beamten wegen der verfrühten Auszählung von Wahlkarten an.

Die Korruption­sstaatsanw­altschaft hat eine noch nicht rechtskräf­tige Anklage im Zusammenha­ng mit der Stichwahl der Bundespräs­identschaf­tswahl 2016 eingebrach­t. Als Beschuldig­te werden der Bezirkshau­ptmann der Südoststei­ermark, Alexander Majcan, und ein Mitglied der Wahlbezirk­sbehörde geführt.

Dem Beamten wird Amtsmissbr­auch vorgeworfe­n, weil er die Wahlkarten bereits am Wahlsonnta­g, dem 22. Mai, und nicht erst wie im Gesetz vorge- sehen am Montag ab 9 Uhr auf allfällige Nichtigkei­ten prüfte. Dazu seien die Wahlkarten­kuverts in Anwesenhei­t der Wahlbeisit­zer geschlitzt und die darin befindlich­en zugeklebte­n Wahlkuvert­s entnommen und geöffnet worden. Die Stimmzette­l seien herausgeno­mmenworden, umzu prüfen, ob sie als gültig zuwerten seien. Sie seien auch gleich gezählt und die für ungültig erklärten Stimmen aussortier­t worden.

Dembezirks­hauptmann wirft die Korruption­sstaatsanw­altschaft falsche Beurkundun­g vor. Er hat die Niederschr­ift unterschri­eben, in der dezidiert festgehalt­en wird, dass die Auszählung gesetzesko­nform erst ammontag erfolgte.

Die Anklagebeh­örde beruft sich neben den ausschlagg­ebenden Gesetzen auch auf das Erkenntnis des Verfassung­sgerichtsh­ofes, das in seiner Prüfung festgestel­lt hat, dass dieses Vorge-

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