Anklage in
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft klagt den Bezirkshauptmann der Südoststeiermark und einen Beamten wegen der verfrühten Auszählung von Wahlkarten an.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat eine noch nicht rechtskräftige Anklage im Zusammenhang mit der Stichwahl der Bundespräsidentschaftswahl 2016 eingebracht. Als Beschuldigte werden der Bezirkshauptmann der Südoststeiermark, Alexander Majcan, und ein Mitglied der Wahlbezirksbehörde geführt.
Dem Beamten wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil er die Wahlkarten bereits am Wahlsonntag, dem 22. Mai, und nicht erst wie im Gesetz vorge- sehen am Montag ab 9 Uhr auf allfällige Nichtigkeiten prüfte. Dazu seien die Wahlkartenkuverts in Anwesenheit der Wahlbeisitzer geschlitzt und die darin befindlichen zugeklebten Wahlkuverts entnommen und geöffnet worden. Die Stimmzettel seien herausgenommenworden, umzu prüfen, ob sie als gültig zuwerten seien. Sie seien auch gleich gezählt und die für ungültig erklärten Stimmen aussortiert worden.
Dembezirkshauptmann wirft die Korruptionsstaatsanwaltschaft falsche Beurkundung vor. Er hat die Niederschrift unterschrieben, in der dezidiert festgehalten wird, dass die Auszählung gesetzeskonform erst ammontag erfolgte.
Die Anklagebehörde beruft sich neben den ausschlaggebenden Gesetzen auch auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das in seiner Prüfung festgestellt hat, dass dieses Vorge-