Kleine Zeitung Steiermark

Alk: Pkw gegen Bus

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Ein Pkwtouchie­rte gestern gegen0.50uhrauf derb 320eine Leitplanke und schleudert­e gegen einen Bus. Der Lenker (43) aus dem Bezirk Liezen wurde verletzt, ein Alkotest verlief positiv. Die 36 Businsasse­n blieben unverletzt.

Sein Grazer Anwalt Stefan Benda geht davon aus, dass die Automaten, auf denen sein Mandant seine Existenz verspielt hat, mit den Spielen „Lucky Lady’s Charme“und „Book of Ra“, – trotz der Aufstellun­gsbescheid­e durch das Land Steiermark – illegal waren: „Da gab es neben dem klassische­n Walzenspie­l auch Würfel- und Actiongame­s.“Diese hätten – so der OGH – bewirkt, dass der beim kleinen Glücksspie­l gesetzlich begrenzte Maximalein­satz von 50 Cent pro Spiel und auch der Maximalgew­inn von 20 Euro überschrit­ten wurden.

„Eigentlich müsste das Land in Kenntnis der Fakten die damaligen Bewilligun­gsverfahre­n wiederaufn­ehmen“, meint Benda. Die Behörde hätte die Bescheide nur auf Basis von Privatguta­chten der NovomaticT­öchter erlassen, aber nicht geprüft, ob die Automaten gesetzlich dem kleinen Glücksspie­l entspreche­n. Sie wären nicht zu bewilligen gewesen, die Bescheide – auch für vergangene Jahre – unwirksam. Benda: „Handelt das Land nicht, entsteht der Eindruck, es stelle sich schützend vor die Novomatic.“

Die Amtshaftun­gsklage wurde Ende 2017 eingebrach­t, aber wegen des Privatkonk­urses des Spielers auf Eis gelegt. Nun droht Benda, das Verfahren fortzuführ­en, wenn das Land nicht handle. Sollte das Land die Verfahren wiederaufn­ehmen und herauskomm­en, dass die Vorgaben des kleinen Glücksspie­ls nicht eingehalte­n wurden, wäre das für Spieleranw­älte ein gefundenes Fressen: „Damit wären Automaten auch rückwirken­d illegal und man könnte bei Novomatic alle Spielverlu­ste vergangene­r Jahre einklagen.“

Die Anwälte des Landes gehen davon aus, dass die Klage

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