Ambulanzen: Es geht
Was steckt hinter der Aufregung um die Sonderklasse für ambulante Behandlung? Neue Tarife – und Länder, die kein Geld aus den Honoraren der Zusatzkrankenkassen verlieren wollen.
Es war einer der erfolgreicheren „Abwehrkämpfe“, die sich die Opposition in dieser Legislaturperiode auf die Fahnen schreiben kann: Die Regierung plane die Einführung einer „Fast Lane“für Privatversicherte in Ambulanzen, die Einführung einer „Zweiklassenmedizin“im Akutbereich.
Nachdem das Thema im Gesundheitsausschuss des Nationalrats vergangene Woche von Gerald Loacker, Sozialsprecher der Neos, aufgebracht worden war, kampagnisierten diese, SPÖ und Jetzt das Thema so erfolgreich, dass die Regierung auf völlig falschem Fuß erwischt wurde und von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) abwärts tagelang versichern musste, nein, eswerde keinebevorzugung, keine Sonderklasse in der Ambulanz geben.
Morgen steht das Thema auf der Tagesordnung des Nationalrats – man darf erwarten, dass diewogen dabei noch einmal hochgehen werden.
wirklich berechtigt? Gehen wir dem Thema auf den Grund: Auslöser der Debatte war eine Anmerkung in der wichtigen, aber eher trockenen Novelle des Kranken- und Kuranstaltengesetzes: „Zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodells haben die Länder die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr (...) ambulant zu erbringen sein werden.“
Worum geht es hier? Mit der Novelle will der Bund ein einheitliches, kostensparendes Verrechnungsmodell für Leistungen in Spitälern (für die ja die Länder mit zuständig sind) einführen – ein Schema, an dem seit Jahren, schon unter den Spö-gesundheitsministern bis einschließlich Pamela RendiWagner, gearbeitet wurde. Im Rahmen dieser Reform werden bestimmte Behandlungen, die bisher in manchen Ländern stationär – also mit mehreren Tagen Aufenthalt im Spital – vorgenommen wurden, ambulant vonstattengehen.
Weil, wie etwa die Ärztekam-