Kleine Zeitung Steiermark

Ambulanzen: Es geht

- Von Georg Renner

Was steckt hinter der Aufregung um die Sonderklas­se für ambulante Behandlung? Neue Tarife – und Länder, die kein Geld aus den Honoraren der Zusatzkran­kenkassen verlieren wollen.

Es war einer der erfolgreic­heren „Abwehrkämp­fe“, die sich die Opposition in dieser Legislatur­periode auf die Fahnen schreiben kann: Die Regierung plane die Einführung einer „Fast Lane“für Privatvers­icherte in Ambulanzen, die Einführung einer „Zweiklasse­nmedizin“im Akutbereic­h.

Nachdem das Thema im Gesundheit­sausschuss des Nationalra­ts vergangene Woche von Gerald Loacker, Sozialspre­cher der Neos, aufgebrach­t worden war, kampagnisi­erten diese, SPÖ und Jetzt das Thema so erfolgreic­h, dass die Regierung auf völlig falschem Fuß erwischt wurde und von Bundeskanz­ler Sebastian Kurz (ÖVP) abwärts tagelang versichern musste, nein, eswerde keinebevor­zugung, keine Sonderklas­se in der Ambulanz geben.

Morgen steht das Thema auf der Tagesordnu­ng des Nationalra­ts – man darf erwarten, dass diewogen dabei noch einmal hochgehen werden.

wirklich berechtigt? Gehen wir dem Thema auf den Grund: Auslöser der Debatte war eine Anmerkung in der wichtigen, aber eher trockenen Novelle des Kranken- und Kuranstalt­engesetzes: „Zur Unterstütz­ung der Umsetzung des spitalsamb­ulanten Abrechnung­smodells haben die Länder die Möglichkei­t, die Einhebung von Sonderklas­segebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnun­g von Sonderklas­segebühren möglich war, die nunmehr (...) ambulant zu erbringen sein werden.“

Worum geht es hier? Mit der Novelle will der Bund ein einheitlic­hes, kostenspar­endes Verrechnun­gsmodell für Leistungen in Spitälern (für die ja die Länder mit zuständig sind) einführen – ein Schema, an dem seit Jahren, schon unter den Spö-gesundheit­sministern bis einschließ­lich Pamela RendiWagne­r, gearbeitet wurde. Im Rahmen dieser Reform werden bestimmte Behandlung­en, die bisher in manchen Ländern stationär – also mit mehreren Tagen Aufenthalt im Spital – vorgenomme­n wurden, ambulant vonstatten­gehen.

Weil, wie etwa die Ärztekam-

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