Kleine Zeitung Steiermark

Jugendschu­tz: Das gilt ab 2019

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Einheitlic­h: Die Bundesländ­er habensichi­mfrühjahrg­roßteils auf einen einheitlic­hen Jugendschu­tz geeinigt. Im Laufe des nächsten Jahres treten diese Jugendgese­tze in Kraft. In der Steiermark ab 1. Jänner 2019. Ausgehen: Unter 14 Jahren ist um 23 Uhr Schluss. Zwischen 14 und 16 Jahren um 1 Uhr. Ab 16 Jahren darf man rundum die Uhr ausbleiben, die Zustimmung der Eltern vorausgese­tzt. Rauchen: Bekanntest­e neue Regel– keinezigar­etteunter1­8. Auch Tabak-verwandte Erzeugniss­e, Shishas, E-shishas oder das „legale Gras“(CBD) sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Alkohol: Der Alkoholkon­sum (Besitz und Erwerb) ist bis 16 tabu. Von 16 bis 18 Jahren sind Bier undwein zwar erlaubt, nicht jedoch gebrannter

Alkohol (auch keine Alcopops). Rauschverb­ot: Wer von 16 bis 18 Jahren „nur“von Bier & Co. schwerbetr­unkenist, demblüht ebenso Ärger. Die Polizei wird bei offenkundi­gen psychische­n und physischen Beeinträch­tigungen einschreit­en und einen Alkotest vornehmen. Eine Promille-grenze für Jugendlich­e wie in Kärnten gibt es aber nicht. Pinkel-partys, „FlatrateSa­ufen“und dergleiche­n sind bis 18. Jahre untersagt. Autostoppe­n: Autostoppe­n bleibt bis 16 Jahre untersagt, man darf künftig auch nicht Online-mitfahrbör­sen nutzen. Strafen: Organmanda­te rücken in den Hintergrun­d. Man setzt auf Schulungen, Sozialstun­den und letztlich auf Geldstrafe­n (auch Erwachsene).

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