Jugendschutz: Das gilt ab 2019
Einheitlich: Die Bundesländer habensichimfrühjahrgroßteils auf einen einheitlichen Jugendschutz geeinigt. Im Laufe des nächsten Jahres treten diese Jugendgesetze in Kraft. In der Steiermark ab 1. Jänner 2019. Ausgehen: Unter 14 Jahren ist um 23 Uhr Schluss. Zwischen 14 und 16 Jahren um 1 Uhr. Ab 16 Jahren darf man rundum die Uhr ausbleiben, die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt. Rauchen: Bekannteste neue Regel– keinezigaretteunter18. Auch Tabak-verwandte Erzeugnisse, Shishas, E-shishas oder das „legale Gras“(CBD) sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Alkohol: Der Alkoholkonsum (Besitz und Erwerb) ist bis 16 tabu. Von 16 bis 18 Jahren sind Bier undwein zwar erlaubt, nicht jedoch gebrannter
Alkohol (auch keine Alcopops). Rauschverbot: Wer von 16 bis 18 Jahren „nur“von Bier & Co. schwerbetrunkenist, demblüht ebenso Ärger. Die Polizei wird bei offenkundigen psychischen und physischen Beeinträchtigungen einschreiten und einen Alkotest vornehmen. Eine Promille-grenze für Jugendliche wie in Kärnten gibt es aber nicht. Pinkel-partys, „FlatrateSaufen“und dergleichen sind bis 18. Jahre untersagt. Autostoppen: Autostoppen bleibt bis 16 Jahre untersagt, man darf künftig auch nicht Online-mitfahrbörsen nutzen. Strafen: Organmandate rücken in den Hintergrund. Man setzt auf Schulungen, Sozialstunden und letztlich auf Geldstrafen (auch Erwachsene).