Kleine Zeitung Steiermark

Keine Ausnahmen für neue Diesel

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Das Eu-gericht hat Ausnahmen bei Grenzwerte­n für Euro-6-diesel gekippt. Ab 2021 könnten Städte wie Paris Fahrverbot­e verhängen.

Die

Städte Paris, Brüssel und Madrid hatten geklagt – und nun vor dem Gericht der Europäisch­enunion (EUG) Recht bekommen. Dieses hat StickoxidG­renzwerte für Dieselfahr­zeuge gekippt. Was bedeutet, dass Städte die festgelegt­en Grenzwerte nun anfechten dürfen – und im Zweifel auch Fahrverbot­e für neue Dieselauto­s verhängen können, die offiziell zugelassen wurden.

Worum geht’s konkret? Die Eu-kommission hat bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte in einer Verordnung nachträgli­ch erhöht. Statt den im Euro-6-regelwerk vorgeschri­ebenen 80 Milligramm Stickstoff­dioxid je Kilometer dürfen die Dieselauto­s für eine Übergangsz­eit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm­ausstoßen. Das Gericht erklärte nun diese Verordnung der EUKommissi­on zu höheren Abgaswerte­n der Euro-6-norm für teilweise nichtig.

Unmittelba­r ändert sich zur Wahrung der Rechtssich­erheit nichts. Ab 2021 wäre es jedoch möglich, dass auch neue Diesel aus europäisch­en Großstädte­n ausgesperr­twerden, wenn diese das wollen.

Die Eu-kommission hatte die erhöhten Grenzwerte mitmessung­enauigkeit­en bei Prüfungen im realen Straßenver­kehr begründet. Wenn die Autos aber mehr von dem Reizgas ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlich­en Vorgaben zur Luftqualit­ät einzuhalte­n. Die Richter erklärten indes, dass der Regulierun­gsvorschla­g der EU-KOMmission, er stammt von 2016, über ihre Befugnisse hinausgega­ngen ist. Zudem seien EU-GEsetze verletzt worden. Erleben Sie die Herbst/winter 19/20-Modelle bei der Runway Show von Lena Hoschek auf der Fashionwee­kin Berlin! Übernachtu­ngimluxuri­ösen 5-Sterne-hotel Adlon inklusive. Steigern Sie mit unter wunschaukt­ion.kleinezeit­ung.at

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