Kleine Zeitung Steiermark

Für mobile Pflege gilt weiter der Regress

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In Bezug auf die Heimpflege beugt sich das Land dem OGH und zieht sich aus den Grundbüche­rn zurück. Anders bei der mobilen Pflege.

ANTWORT: Das Land wird den Sozialhilf­everbänden empfehlen, von sich aus die Einstellun­g aller Exekutions­verfahren zu beantragen und im Fall vertraglic­her Pfandrecht­e Löschungsq­uittungen auszustell­en.

4 Was ist mit jenen, die sich mitdemland verglichen und bis heute zahlten?

ANTWORT: Das Land wird den Sozialhilf­everbänden empfehlen, die im heurigen Jahr noch eingelangt­en Zahlungen zurückzuer­statten.

5 Ist der Regress in der Pflege damit endgültig gefallen?

ANTWORT: Nein, in der mobilen Pflege gibt es den Regress noch.

6 Wen kann in der mobilen Pflege eine Regresspfl­icht treffen?

ANTWORT: Diejenigen, die mit dem eigenen Geld, den Zuschüssen von Land und Gemeinde zu den Stundensät­zen sowie den Zuschüssen von Sozialmini­steriumser­vice und/ oder der Behinderte­nhilfe nicht auskommen. Etwa, wenn viele Stunden, womöglich eine 24Stunden-pflege, gebraucht werden. Dann kann man zusätzlich um Sozialhilf­e ansuchen, und für diese besteht eine Regresspfl­icht, das Land greift also – wie bisher in der Heimpflege – auf vorhandene­s Vermögen zu.

7 Kann jeder 24-Stunden-pflege in den eigenen vierwänden stattheim beantragen?

ANTWORT: Wenn der Bedarf gegeben ist, dann ja – das hat imjuli 2016 deroghzugu­nsten einer Liezenerin festgestel­lt.

8 Wird der Regress auch bei der mobilen Betreuung abgeschaff­t?

ANTWORT: Noch nicht, weil die Pflege auf Bundeseben­e generell neu geregelt werden soll. Gerecht wäre es, und auch sinnvoll: In aller Regel kommt die mobile Betreuung für die öffentlich­e Hand auch billiger als das Heim.

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Gesundheit­slandesrat meist billiger als das Heim, für Betroffene kann sie wegen der Regresspfl­icht teuer werden GUBISCH/ FUCHS
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