So können Sie Steuer sparen
Rund 250 Euro an Steuererstattung lassen sich in Österreich im Schnitt durch die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung erzielen. Was heuer noch dafür zu tun ist.
Wer als Arbeitnehmer oder Pensionist über kein zusätzliches Einkommen verfügt, muss sie nicht machen, die Steuererklärung. Wer sie dennoch (also freiwillig) durchführt, hat laut Statistik aber ausgezeichnete Chancen, sich Geld vomfiskus zurückzuholen. Das geht rückwirkend binnen einer Fünf-jahres-frist. Anders gesagt: Wer den Steuerausgleich für 2013 noch nicht erledigt hat, hat jetzt nur noch bis 31. Dezember 2018 Zeit dafür. Wer von seinem Steuerguthaben prinzipiell so schnell wie möglich profitieren möchte, sollte jetzt zum Jahresende allerdings schon die Unterlagen dieses Jahres ordnen, wie der Steuerexperte der Arbeiterkammer Steiermark, Bernhard Koller, betont. Dann hat man Anfang 2019 gleich alles für den Steuerausgleich 2018 griffbereit. Als die drei wichtigsten Blöcke in der normalen Arbeitnehmerveranlagung führt der Experte die Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und die sogenannten Sonderausgaben an und erklärt die Details:
Unter Werbungskosten fallen Ausgaben, die mit dem eigenen Beruf zu tun haben. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für berufsspezifische Kleidung und berufliche Fortbildung. Die Rechnungen müssen dem Steuerausgleich nicht beigelegt werden, sind aber sieben Jahre lang aufzubewahren. „Wenn es in sagen wir drei Jahren dann eine Kontrolle gibt, sollte man wissen, in welchem Ordner sie sich befinden“, betont Koller.
Außergewöhnliche Belastungen sind im Fachjargon Ausgaben, die mit einer Krankheit oder Behinderung im Zusammenhang stehen. „Sammeln Sie Rechnungen von Ärzten, Behandlungen, Kurkosten und gehen Sie vielleicht auch zur Apotheke, um sich einen Ausdruck machen zu lassen von den Medikamenten, die sie heuer gekauft haben. Das geht ganz leicht über die E-card. Im Falle einer Behinderung könnte sich
Antrag auf Familienbonus
Wer den Freibetrag über die Lohnverrechnung beantragen will, benötigt dazu ein sogenanntes E-30-formular, das es als Download auf der Homepage des Finanzministeriums gibt. Mit diesem bestätigt man, dass man den Bonus für ein oder mehrere Kinder haben möchte. Einzutragen sind in dem Formular der Name eines jeden Kindes, Versicherungsnummer Ihr Zustand bedauerlicherweise verschlechtert haben. Dann sollten Sie noch im laufenden Jahr beim Sozialministeriumsservice eine Neufeststellung des Behinderungsgrades beantragen“, lautet der Rat.
Sogenannte Sonderausgaben sind Zahlungen, die einerseits im Zusammenhang mit privaten, personenbezogenen Versicherungen stehen – etwa eine private Zusatzversicherung oder eine Unfallversicherung. Andererseits gehören dazu Wohnungsschaffungs- und -sanierungskosten, „wobei deren Rückzahlung schon vor dem 1. Jänner 2016 begonnen haben muss“, erklärt Koller. Danach sind sie steuerlich nicht mehr absetzbar. Über die Anrechnung von Spenden und Kir- und das Geburtsdatum. Voraussetzung für den Bonus ist allerdings, dass Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Folglich ist für jedes Kind eine Familienbeihilfenbescheinigung beizulegen, die man (falls gerade nicht auffindbar) beim Finanzamt bzw. über Finanz online bekommt. Diese Unterlagen noch heuer beim Dienstgeber abgeben! chenbeitrag muss man sich hingegen keine Gedanken machen: „Die werden jetzt automatisch dem Finanzamt übermittelt. Allerdings sollten Sie nachsehen, ob der Betrag, den die Spendenorganisationen übermittelt haben, auch der richtige war. Die Zahlscheine sollten Sie also immer bereitliegen haben.“
Bei den Ausgaben für Kinder wird es kompliziert, weil heuer noch Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag ein Thema sind, ab 2019 aber als Ersatz dafür der sogenannte Familienbonus Plus zur Geltung kommt.
Gemäß der alten Regelung kann man 2018 noch pro Jahr und Kind (jeweils bis zum 10. Lebensjahr des Kindes) 2300 Euro an Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Zusätzlich steht steuerpflichtigen Elternteilen unter bestimmten Voraussetzungen heuer noch ein Kinderfreibetrag in der Höhe von 440 Euro pro Kind zu. Der Freibetrag kann von einem Elternteil oder von beiden beantragt werden. „Wenn beide Elternteile monatlich mehr als 1065 Euro netto verdienen, sollten beide den Freibetrag beantragen, dann bekommen sie jeweils 300 Euro als Freibetrag gutgeschrieben. Wenn nur einer der Partner über diese Ein-