Kleine Zeitung Steiermark

Viele Schuldige, kaum Verurteilt­e

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Die Loveparade-tragödie ist bald verjährt. Auch deshalb wird der Prozess großteils eingestell­t.

Einer der größten Prozesse der deutschen Nachkriegs­zeit geht zu Ende. Aber es ist nicht das Ende, das sich Kläger und große Teile der Öffentlich­keit erwartet oder auch erhofft hatten. Das Duisburger Landgerich­t stellte nämlich das Verfahren gegen sieben der zehn Beschuldig­ten am Mittwoch ohne Auflagen ein. Gegen die drei übrigen Angeklagte­n wurde eine Geldauflag­e in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Alle drei lehnten dies ab, gegen sie wird weiterverh­andelt. „Auch sie haben das Recht auf einen Freispruch“, hieß es dazu von der Verteidigu­ng.

Vor allem für die Hinterblie­benen der Tragödie ist das ein unbefriedi­gendes Prozessend­e. Immerhin hatte das Gericht die Mitschuld der Angeklagte­n festgestel­lt. Die individuel­le Schuld der Angeklagte­n sei aber gering oder allenfalls als mittelschw­er anzusehen. Dies gelte auch unter Berücksich­tigung der außergewöh­nlich schweren Folgen der vorgeworfe­nen Taten. Neben Planungsfe­hlern sieht das Gericht ein kollektive­s Versagen vieler Personen am Veranstalt­ungstag als mitverantw­ortlich für das Unglück. Auch habe es im Jahr 2010 keine klaren gesetzlich­en Vorgaben für die Planung einer der- artigen Großverans­taltung gegeben. „In dieser unsicheren Rechtslage haben die Angeklagte­n sich intensiv darum bemüht, die Veranstalt­ung aus ihrer Sicht sicher zu gestalten“, führte Richter Mario Plein aus.

stimmte dem Prozessend­e auch deshalb zu, weil die Tragödie mit dem 28. Juli 2020 verjährt und damit nicht mehr gerichtlic­h verfolgt werden kann. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderli­che Beweisprog­ramm könne bis dahin auch bei größter Anstrengun­g nicht absolviert werden. So müssten die meisten der im zentralen Sachverstä­ndigenguta­chten genannten 575 Zeugen noch vernommen werden. In den vergangene­n 14 Monaten hat das Gericht aber nur 59 Zeugen und acht Sachverstä­ndige vernehmen können.

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