Viele Schuldige, kaum Verurteilte
Die Loveparade-tragödie ist bald verjährt. Auch deshalb wird der Prozess großteils eingestellt.
Einer der größten Prozesse der deutschen Nachkriegszeit geht zu Ende. Aber es ist nicht das Ende, das sich Kläger und große Teile der Öffentlichkeit erwartet oder auch erhofft hatten. Das Duisburger Landgericht stellte nämlich das Verfahren gegen sieben der zehn Beschuldigten am Mittwoch ohne Auflagen ein. Gegen die drei übrigen Angeklagten wurde eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Alle drei lehnten dies ab, gegen sie wird weiterverhandelt. „Auch sie haben das Recht auf einen Freispruch“, hieß es dazu von der Verteidigung.
Vor allem für die Hinterbliebenen der Tragödie ist das ein unbefriedigendes Prozessende. Immerhin hatte das Gericht die Mitschuld der Angeklagten festgestellt. Die individuelle Schuld der Angeklagten sei aber gering oder allenfalls als mittelschwer anzusehen. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der außergewöhnlich schweren Folgen der vorgeworfenen Taten. Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als mitverantwortlich für das Unglück. Auch habe es im Jahr 2010 keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Planung einer der- artigen Großveranstaltung gegeben. „In dieser unsicheren Rechtslage haben die Angeklagten sich intensiv darum bemüht, die Veranstaltung aus ihrer Sicht sicher zu gestalten“, führte Richter Mario Plein aus.
stimmte dem Prozessende auch deshalb zu, weil die Tragödie mit dem 28. Juli 2020 verjährt und damit nicht mehr gerichtlich verfolgt werden kann. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin auch bei größter Anstrengung nicht absolviert werden. So müssten die meisten der im zentralen Sachverständigengutachten genannten 575 Zeugen noch vernommen werden. In den vergangenen 14 Monaten hat das Gericht aber nur 59 Zeugen und acht Sachverständige vernehmen können.