Kleine Zeitung Steiermark

Bank-affäre wird zum Krimi

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Ein vom Bankberate­r heimlich geleertes Kundenkont­o stand am Beginn eines Rechtsstre­its, der nun immer weitere Kreise zieht. Die Anwälte decken einander mit Klagsdrohu­ngen ein.

Der Fall geschädigt­en Grazer Bankkunden Horst Raggam ist von Beginn an unglaublic­h: Wie die Kleine Zeitung schon Ende 2017 exklusiv berichtete, hatte Raggam auf seinem Volksbankk­onto Fehlbeträg­e von 560.000 Euro bemerkt. Der ihm zugeteilte Bankberate­r Werner R. hatte das Geld eigenmächt­ig abgehoben und auf ein „Brokerjetk­onto“bei einer anderen Bank transferie­rt. Dort hat R. die des Summen hinter dem Rücken des Kunden verspekuli­ert – angeblich immer in der hehren Absicht, die bei früheren Spekulatio­nen entstanden­en Verluste wettzumach­en.

Die Volksbank stellte den Mitarbeite­r scharf zur Rede, entließ ihn fristlos und führte Vergleichs­verhandlun­gen mit dem Kunden. Doch zu einer Einigung kam man nicht. Raggam klagte die Bank – und verlor überrasche­nd in allen drei Instanzen. Das Gericht nahm eine merkwürdig­e Konstrukti­on an: Der Bankkunde habe dem Berater außerhalb der Bankgeschä­fte eine Vollmacht erteilt, über sein Erspartes zu verfügen.

Seither herrscht in Fachkreise­n großes Erstaunen, wie so etwas möglich sein kann. Auch der ORF berichtete gestern in der Sendung „Konkret“. „Für eine Vollmacht gibt es ja strenge Formvorsch­riften“, sagt der mittlerwei­le für Raggam tätige Anwalt Hubert Niedermayr aus

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