Bank-affäre wird zum Krimi
Ein vom Bankberater heimlich geleertes Kundenkonto stand am Beginn eines Rechtsstreits, der nun immer weitere Kreise zieht. Die Anwälte decken einander mit Klagsdrohungen ein.
Der Fall geschädigten Grazer Bankkunden Horst Raggam ist von Beginn an unglaublich: Wie die Kleine Zeitung schon Ende 2017 exklusiv berichtete, hatte Raggam auf seinem Volksbankkonto Fehlbeträge von 560.000 Euro bemerkt. Der ihm zugeteilte Bankberater Werner R. hatte das Geld eigenmächtig abgehoben und auf ein „Brokerjetkonto“bei einer anderen Bank transferiert. Dort hat R. die des Summen hinter dem Rücken des Kunden verspekuliert – angeblich immer in der hehren Absicht, die bei früheren Spekulationen entstandenen Verluste wettzumachen.
Die Volksbank stellte den Mitarbeiter scharf zur Rede, entließ ihn fristlos und führte Vergleichsverhandlungen mit dem Kunden. Doch zu einer Einigung kam man nicht. Raggam klagte die Bank – und verlor überraschend in allen drei Instanzen. Das Gericht nahm eine merkwürdige Konstruktion an: Der Bankkunde habe dem Berater außerhalb der Bankgeschäfte eine Vollmacht erteilt, über sein Erspartes zu verfügen.
Seither herrscht in Fachkreisen großes Erstaunen, wie so etwas möglich sein kann. Auch der ORF berichtete gestern in der Sendung „Konkret“. „Für eine Vollmacht gibt es ja strenge Formvorschriften“, sagt der mittlerweile für Raggam tätige Anwalt Hubert Niedermayr aus