Der Rechtsanwälte
Steyr. Er hält das Urteil für „mangelhaft und bedenklich“und macht dafür Raggams ersten Anwalt verantwortlich.
Dieser – ein prominenter und langjährig tätiger Grazer Rechtsanwalt, der nun dringend bittet, seinen Namen nicht zu nennen – habe eine ganze Reihe von Fehlern gemacht: So habe er „höchst unzureichende“Vorbringen erstattet und wichtige Beweisanträge unterlassen.
„Wäre dies nicht passiert, hätte Raggam das Verfahren gewonnen“, ist sich Niedermayr sicher. Denn nur auf Anträge hin hätte die Richterin exakter prüfen können. Niedermayr fährt nun gegen den Grazer Anwaltskollegen schweres Geschütz auf: Er fordert von ihm vollen Schadenersatz über die gesamten 560.000 Euro zuzüglich aller Prozess- und Gutachtenskosten, die sich inzwischen auf weitere rund 300.000 Euro summieren. Zahlungsfrist: 10. Februar.
Der Grazer Anwalt freilich denkt nicht daran, dieser Forderung nachzukommen. Er bekam inzwischen von seiner Haftpflichtversicherung einen Wiener Anwalt als Rechtsbeistand zur Seite gestellt. Zusätzlich engagierte er einen weiteren Anwalt, sodass nun gewissermaßen maximale Aufrüstung herrscht. Gegen „ehrenrührige, tatsachenwidrige und kreditschädigende Behauptungen“werde er sich entschlossen zur Wehr setzen, ist zu erfahren. Gespräche mit Medien lehnt er derzeit ab.
In Schwebe ist auch noch ein Schadenersatzprozess, den Raggam gegen den entlassenen Bankberater R. führt. Niedermayr sieht eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“, diesen Prozess zu gewinnen – allerdings dürfte bei R. die Schadenersatzsumme nicht aufzutreiben sein. Deshalb stehe eine neuerliche Klage gegen die Volksbank im Raum. Dort allerdings bleibt man gelassen: Bisher habe die Gegenseite keine neuen Argumente gebracht, deshalb sei man auch zu Vergleichsgesprächen nicht bereit.