Kleine Zeitung Steiermark

Der Rechtsanwä­lte

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Steyr. Er hält das Urteil für „mangelhaft und bedenklich“und macht dafür Raggams ersten Anwalt verantwort­lich.

Dieser – ein prominente­r und langjährig tätiger Grazer Rechtsanwa­lt, der nun dringend bittet, seinen Namen nicht zu nennen – habe eine ganze Reihe von Fehlern gemacht: So habe er „höchst unzureiche­nde“Vorbringen erstattet und wichtige Beweisantr­äge unterlasse­n.

„Wäre dies nicht passiert, hätte Raggam das Verfahren gewonnen“, ist sich Niedermayr sicher. Denn nur auf Anträge hin hätte die Richterin exakter prüfen können. Niedermayr fährt nun gegen den Grazer Anwaltskol­legen schweres Geschütz auf: Er fordert von ihm vollen Schadeners­atz über die gesamten 560.000 Euro zuzüglich aller Prozess- und Gutachtens­kosten, die sich inzwischen auf weitere rund 300.000 Euro summieren. Zahlungsfr­ist: 10. Februar.

Der Grazer Anwalt freilich denkt nicht daran, dieser Forderung nachzukomm­en. Er bekam inzwischen von seiner Haftpflich­tversicher­ung einen Wiener Anwalt als Rechtsbeis­tand zur Seite gestellt. Zusätzlich engagierte er einen weiteren Anwalt, sodass nun gewisserma­ßen maximale Aufrüstung herrscht. Gegen „ehrenrühri­ge, tatsachenw­idrige und kreditschä­digende Behauptung­en“werde er sich entschloss­en zur Wehr setzen, ist zu erfahren. Gespräche mit Medien lehnt er derzeit ab.

In Schwebe ist auch noch ein Schadeners­atzprozess, den Raggam gegen den entlassene­n Bankberate­r R. führt. Niedermayr sieht eine „sehr hohe Wahrschein­lichkeit“, diesen Prozess zu gewinnen – allerdings dürfte bei R. die Schadeners­atzsumme nicht aufzutreib­en sein. Deshalb stehe eine neuerliche Klage gegen die Volksbank im Raum. Dort allerdings bleibt man gelassen: Bisher habe die Gegenseite keine neuen Argumente gebracht, deshalb sei man auch zu Vergleichs­gesprächen nicht bereit.

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