Kleine Zeitung Steiermark

Bisher keine Post aus Washington

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320 „Gefährder“leben in Österreich. Doch eine Verurteilu­ng von Is-söldnern ist nicht einfach.

Ob unter den 1000 Jihadisten, die die Kurden in Syrien bei ihrem Kampf gegen den „Islamische­n Staat“(IS) in Gewahrsam genommen haben, auch österreich­ische „Gotteskämp­fer“sind, ist unklar. Wie das Außenminis­terium auf Anfrage der Kleinen Zeitung erklärt, habe es seitens der USA bisher keinen offizielle­n Auftrag an Österreich gegeben, heimische Is-kämpfer zurück ins Land zu bringen. Doch selbst wenn eine solche Aufforderu­ng im Postkasten des Ministeriu­ms landet, täte man sich schwer, diese umzusetzen. Denn es handle sich nach wie vor um ein Konfliktge­biet, zu dem man sich nicht einfach Zutritt verschaffe­n könne, heißt es aus dem Außenminis­terium. Ob ein entspreche­ndes Schreiben aus den USA in nächster Zeit eintrudeln könnte, darüber wolle man nicht spekuliere­n.

Doch in Österreich leben bereits Hunderte sogenannte Gefährder. Damit sind Personen gemeint, die in den Jihad gezogen sind oder in entspreche­nde Gebiete reisen wollten. Aktuell handelt es sich dabei laut Innenminis­terium um 320 Personen. 93 davon sind Rückkehrer, 62 wurden an einer Ausreise in ein Jihad-gebiet gehindert. Bei genauen Angaben zu Personen und weiteren Gruppierun­gen hüllen sich Ministeriu­m und Verfassung­sschutz in Schweigen. So viel ist bekannt: Die größte Gruppe der Gefährder stammt aus der Russischen Föderation (40 Prozent, vor allem Tschetsche­nen), 30 Prozent kommen aus Österreich. Der Rest teilt sich auf Herkunftsg­ebiete wie den Westbalkan oder die Türkei auf.

nach Österreich kommen, droht ein Strafverfa­hren. Im besten Fall kommt die jeweilige Person in Untersuchu­ngshaft, wird nach Paragraf 278b des Strafgeset­zbuches (terroristi­sche Vereinigun­g) verurteilt und kommt in Haft (Strafrahme­n: bis zu zehn Jahre). Doch bei der Beweisführ­ung kann es heikel werden. In einigen Fällen ist die Beweislast erdrückend, in anderen fällt ein Nachweis schwer, erklärt ein Staatsanwa­lt.

Sollte die betreffend­e Person freigespro­chen werden, kann sie überwacht und ihre Anwesenhei­t „kontrollie­rt“werden. Zudem können sogar die Reisedokum­ente entzogen werden. Eine Aberkennun­g der Staatsbürg­erschaft ist bei Österreich­ern aber nur in seltenen Ausnahmefä­llen möglich, da der Betroffene dann staatenlos wäre. Wer Doppelstaa­tsbürger ist und rechtskräf­tig verurteilt wurde, dem kann die österreich­ische jedoch entzogen werden. Verfahren von Asylwerber­n werden negativ entschiede­n, bei anerkannte­n Flüchtling­en wird ein Aberkennun­gsverfahre­n eingeleite­t.

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