Straftat oder Rufmord? Kurioser Streit um Geld
seiner Kunstsammlung zurückzuzahlen“, ist da zu lesen. Auch, dass es um 110.000 Euro gehe.
Mittlerweile habe der Betreffende zwar 40.000 Euro bezahlt, er sei aber „abgetaucht und unter keiner Nummer“mehr erreichbar. Es bestehe der Verdacht, dass der 69-Jährige „bereits bei der Vereinbarung des Darlehens keineswegs die Absicht gehabt hatte“, dieses zurückzuzahlen, heißt’s – und im Gespräch mit der Kleinen Zeitung bekräftigt Öhlinger das.
„Alles stimmt, ich kann es beweisen.“Der Steirer habe ihn nicht das erste Mal um Geld gebeten – diesmal aber sei es um ein gesundheitliches Problem gegangen, darum habe er „noch am nächsten Tag“überwiesen. „Mit der Auflage, das Geld bis Ende des Jahres zurückzugeben.“Gegeben habe es dann aber nur E-mails, SMS, Ausflüchte. „Wenn sich jemand Geld ausleiht und weiß, dass er es nicht zurückzahlen kann oder will, ist das eine Straftat in Österreich. Das lasse ich ihm nicht durchgehen“, so Öhlinger.
Mit 16. Jänner habe er „Klage bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen den Steirer eingereicht“(erst daraufhin seien zwei Mal 20.000 Euro zurückbezahlt worden, sagt er).
Tatsächlich wurde ein Verfahren eingeleitet, bestätigt die Staatsanwaltschaft Wien.
Öhlinger moniert, dass der Regisseur für ihn nicht mehr erreichbar sei – wir erreichten ihn beim ersten Anruf. Der 69-Jährige ist „schlichtweg fassungslos darüber, dass man in diesem Land mittels einer bezahlten Anzeige Rufmord begehen kann“: Es stimme, er sei schon länger schwer krank und habe sich von Öhlinger Geld für Therapien ausgeliehen – ein Teil sei bereits zurückgezahlt, der Rest werde folgen. Das auf diese Weise öffentlich zu machen, sei aber „unverschämt“, „ich bin aus allen Wolken gefallen“. Das sei eine „private, persönliche Sache“– von Betrug zu sprechen, „unerhört“. „Der macht mich, bevor ich den Planeten verlasse, kaputt“, meint der Steirer und will nun seinerseits das Vorgehen des Geldgebers, von dem er „auf das Übelste beschimpft worden sei“, von Anwälten prüfen lassen.