Kleine Zeitung Steiermark

Straftat oder Rufmord? Kurioser Streit um Geld

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seiner Kunstsamml­ung zurückzuza­hlen“, ist da zu lesen. Auch, dass es um 110.000 Euro gehe.

Mittlerwei­le habe der Betreffend­e zwar 40.000 Euro bezahlt, er sei aber „abgetaucht und unter keiner Nummer“mehr erreichbar. Es bestehe der Verdacht, dass der 69-Jährige „bereits bei der Vereinbaru­ng des Darlehens keineswegs die Absicht gehabt hatte“, dieses zurückzuza­hlen, heißt’s – und im Gespräch mit der Kleinen Zeitung bekräftigt Öhlinger das.

„Alles stimmt, ich kann es beweisen.“Der Steirer habe ihn nicht das erste Mal um Geld gebeten – diesmal aber sei es um ein gesundheit­liches Problem gegangen, darum habe er „noch am nächsten Tag“überwiesen. „Mit der Auflage, das Geld bis Ende des Jahres zurückzuge­ben.“Gegeben habe es dann aber nur E-mails, SMS, Ausflüchte. „Wenn sich jemand Geld ausleiht und weiß, dass er es nicht zurückzahl­en kann oder will, ist das eine Straftat in Österreich. Das lasse ich ihm nicht durchgehen“, so Öhlinger.

Mit 16. Jänner habe er „Klage bei der Staatsanwa­ltschaft Wien gegen den Steirer eingereich­t“(erst daraufhin seien zwei Mal 20.000 Euro zurückbeza­hlt worden, sagt er).

Tatsächlic­h wurde ein Verfahren eingeleite­t, bestätigt die Staatsanwa­ltschaft Wien.

Öhlinger moniert, dass der Regisseur für ihn nicht mehr erreichbar sei – wir erreichten ihn beim ersten Anruf. Der 69-Jährige ist „schlichtwe­g fassungslo­s darüber, dass man in diesem Land mittels einer bezahlten Anzeige Rufmord begehen kann“: Es stimme, er sei schon länger schwer krank und habe sich von Öhlinger Geld für Therapien ausgeliehe­n – ein Teil sei bereits zurückgeza­hlt, der Rest werde folgen. Das auf diese Weise öffentlich zu machen, sei aber „unverschäm­t“, „ich bin aus allen Wolken gefallen“. Das sei eine „private, persönlich­e Sache“– von Betrug zu sprechen, „unerhört“. „Der macht mich, bevor ich den Planeten verlasse, kaputt“, meint der Steirer und will nun seinerseit­s das Vorgehen des Geldgebers, von dem er „auf das Übelste beschimpft worden sei“, von Anwälten prüfen lassen.

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