Bei Thermeneintritt getrickst? Kassierin stand vor Gericht
Steirerin soll Gutschein falsch verbucht und selbst eingelöst haben.
Kolleginnen bemerkten bei der langjährigen Mitarbeiterin einer Therme, die sich nun vor dem Bezirksgericht Voitsberg verantworten musste, Unregelmäßigkeiten. Im Juni 2018 wurde die Kassierin beobachtet, wie sie einen Gutschein für einen Vier-stunden-eintritt annahm und beiseitelegte, anstatt ihn in die Kasse zu geben. „Wenn ein Gast auf Jahreskarte gebucht wird, braucht er nichts zu bezahlen, und der Gutschein bleibt übrig“, mutmaßt eine Vorgesetzte. Gutschein Nr. 372 hat die Buch- haltung genau verfolgt: Er wurde erst eine Woche später tatsächlich eingelöst. Für einen bar zahlenden Kunden, das Geld soll die Mitarbeiterin einbehalten haben. „Montag ist Pensionistentag und viel los, da kann ein Fehler passieren“, verteidigt sich die Angeklagte, die laut Kollegen auf großem Fuß gelebt haben soll und nach dem Vorfall entlassen wurde.
Schon Jahre zuvor hatte man Verdacht geschöpft. „Wenn wir im Dienstrad waren, hat sie häufig gesagt, dass sie schon wieder einen Blödsinn gemacht hat“, erinnert sich eine Thermenmitarbeiterin, die 2015 in Pensi- on gegangen war. „Das erste Mal zu mir gekommen sind Angestellte 2017“, so eine Vorgesetzte. Die Angeklagte soll damals einen bar zahlenden Tagesgast als Jahreskartenbesitzer verbucht haben. Auf Nachfrage „wurde sie nervös und sagte, sie werde ein Tagesband aus eigener Tasche bezahlen. Nachweisen konnten wir damals nichts.“
Letztlich räumte die unbescholtene Frau „Fehler“ein. Den Schaden von 86,10 Euro, der ihr tatsächlich nachgewiesen werden konnte, begleicht sie. Gegen die Zahlung von 1000 Euro Bußgeld wurde das Verfahren mit Diversion beendet.