Kleine Zeitung Steiermark

Landesgese­tz für einen britischen Aus-fall

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Kein Deal ist keine Lösung: Deshalb haben Juristen und Europarefe­rat nun ein „No-deal-brexit“landesgese­tz ausgearbei­tet. Zweck: den

940 in der Steiermark lebenden Briten auch noch landesgese­tzlichen Ärger zu ersparen – sofern Großbritan­nien tatsächlic­h am 29. März ohne Abkommen aus der EU ausscheide­t. Nicht minder wichtig ist Landesräti­n

(ÖVP): Dieses Not-gesetz soll Steirer, die auf der „Insel“leben, vor weiteren Problemen bewahren. Denn „Großbritan­nien hat einen Grundsatz der Gegenseiti­gkeit für gesetzlich­e Regelungen angekündig­t“, erläutert man im Büro der Europaland­esrätin. Das bedeutet: Die Steirer würden auch nach einem harten Brexit rechtlich mit Briten gleichgest­ellt, wenn dies die Steiermark umgekehrt ebenso tut.

Andernfall­s würden die Briten in der Steiermark mit 30. März Drittstaat­sangehörig­e. Sie würden dann zum Beispiel „keine Wohnbauför­derung für Eigenheime mehr bekommen“. Oder sie hätten auf einmal Schwierigk­eiten, sich hierzuland­e „ihre Berufsausb­ildung anerkennen zu lassen“, erläutert man im Land.

Daher wurde für den einen Fall der Fälle das Landesgese­tz erarbeitet, „um den Betroffene­n größtmögli­che Rechtssich­erheit zu gewähren“, so Eibinger-miedl. Dieses Gesetz muss im Zuge der nächsten Landtagssi­tzung am 12. März beschlosse­n werden, damit es im Ernstfall noch rechtzeiti­g in Kraft treten kann – ohne Begutachtu­ngsfrist. Bei Vorgespräc­hen mit den anderen Parteien hätten diese Zustimmung signalisie­rt.

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