Landesgesetz für einen britischen Aus-fall
Kein Deal ist keine Lösung: Deshalb haben Juristen und Europareferat nun ein „No-deal-brexit“landesgesetz ausgearbeitet. Zweck: den
940 in der Steiermark lebenden Briten auch noch landesgesetzlichen Ärger zu ersparen – sofern Großbritannien tatsächlich am 29. März ohne Abkommen aus der EU ausscheidet. Nicht minder wichtig ist Landesrätin
(ÖVP): Dieses Not-gesetz soll Steirer, die auf der „Insel“leben, vor weiteren Problemen bewahren. Denn „Großbritannien hat einen Grundsatz der Gegenseitigkeit für gesetzliche Regelungen angekündigt“, erläutert man im Büro der Europalandesrätin. Das bedeutet: Die Steirer würden auch nach einem harten Brexit rechtlich mit Briten gleichgestellt, wenn dies die Steiermark umgekehrt ebenso tut.
Andernfalls würden die Briten in der Steiermark mit 30. März Drittstaatsangehörige. Sie würden dann zum Beispiel „keine Wohnbauförderung für Eigenheime mehr bekommen“. Oder sie hätten auf einmal Schwierigkeiten, sich hierzulande „ihre Berufsausbildung anerkennen zu lassen“, erläutert man im Land.
Daher wurde für den einen Fall der Fälle das Landesgesetz erarbeitet, „um den Betroffenen größtmögliche Rechtssicherheit zu gewähren“, so Eibinger-miedl. Dieses Gesetz muss im Zuge der nächsten Landtagssitzung am 12. März beschlossen werden, damit es im Ernstfall noch rechtzeitig in Kraft treten kann – ohne Begutachtungsfrist. Bei Vorgesprächen mit den anderen Parteien hätten diese Zustimmung signalisiert.